bITte – RECHT, freundlich – Die Informationsrechts-Kolumne: Zu Beginn ans Ende denken
von Albert Absmeier

Am Anfang schweben die Partner auf rosaroten Wolken, die Sektkorken knallen in Vorfreude auf die zukünftige gemeinsame Zeit und an eine Trennung in einigen Jahren denkt niemand so richtig.
Nein, die Rede ist nicht von einer Hochzeitsfeier und den Flitterwochen, sondern vom Beginn einer Vertragsbeziehung im IT-Outsourcing. Während aber trotz eines Bundes für das gesamte Leben manch einer der Partner schon an die Scheidung denkt und bewusst Modalitäten in einen Ehevertrag aufnimmt, ist beim IT-Outsourcing von vorherein klar, dass nicht ein Bund fürs Leben geschlossen wird, sondern eine Partnerschaft auf Zeit. Damit bei der fast immer unvermeidlichen Trennung nach einigen Jahren oder – im besten Falle – Jahrzehnten nicht auf einmal einer der beiden Partner ohne solide (vertragliche) Grundlage dasteht, empfiehlt sich bereits bei Vertragsabschluss die Grundlagen auch für den Fall der Trennung zu schaffen.
In der Praxis haben sich die folgenden fünf Punkte als besonders relevant herausgestellt – sie sollten deshalb geregelt sein.
1. Daten
»Daten sind das neue Öl« (Meglena Kunewa) – so abgedroschen das Zitat aus dem Jahr 2009 inzwischen ist, so aktuell ist es immer noch. Die Daten, die dem Kundenunternehmen »gehören«, müssen vom alten zum neuen Dienstleister sicher transferiert werden. Während die unterliegende Infrastruktur neu nach dem Stand der Technik aufgebaut werden kann, trifft dies auf die Daten natürlich nicht zu.
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