Bedingungen für die Nutzung von Torial.com

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Steady Media GmbH, Voltastr. 5, 13355 Berlin („Steady“) betreibt eine Online-Plattform unter der Internetadresse „Torial.com“, die es Journalist:innen („Fachnutzende“) mittels eines bestehenden Nutzerkontos aus dem Öko-System von Steady („Steady-Account“) ermöglicht, eigene Arbeitsproben in einem Online-Portfolio Dritten öffentlich zugänglich zu machen und in dieser Weise Bestandteil eines professionellen, journalistisch relevanten Netzwerkes („Torial“) zu werden.

(2) Darüber hinaus ermöglicht Steady es Dritten, über ein öffentlich zugängliches Formular auf Torial Aufträge auszuschreiben, um Fachnutzende auf diese aufmerksam zu machen. Wer auf diesem Weg ausschreibt, wird hierdurch nicht Fachnutzende:r im Sinne von § 1 (1). Für die Ausschreibung von Aufträgen gilt § 4.

(3) Die Möglichkeit zur Nutzung von Torial als registrierte:r Fachnutzende:r richtet sich nicht an Verbraucher:innen, sondern ausschließlich an Fachnutzende, die in ihrem freiberuflichen oder gewerblichen Kontext, also als Unternehmer:innen handeln.

(4) Verbraucher:in im Sinne von § 1 (3) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer:in im Sinne von § 1 (3) ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(5) Für die Nutzung von Torial durch registrierte Fachnutzende gelten diese „Bedingungen für die Nutzung von Torial.com“ („Nutzungsbedingungen“).

(6) Einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Einbeziehung von eigenen Geschäfts- und / oder Lizenzbedingungen der Fachnutzenden wird widersprochen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

§ 2 Registrierung zur Nutzung von Torial mit Steady-Account

(1) Um Torial mit einem eigenen Profil und eigenen Inhalten als Fachnutzende:r gemäß § 1 (1) nutzen zu können, muss ein Zugang zur Nutzung von Torial bei Steady beantragt werden. Dieser Antrag muss von Steady sodann im Anschluss angenommen werden.

(2) Für die Beantragung des Zugangs zu Torial gemäß § 2 (1) ist es erforderlich, dass die Website https://torial.com aufgerufen und dort das Formular zur Beantragung des Zugangs als Fachnutzende:r ausgefüllt wird.

(3) Die Beantragung des Zugangs zu Torial setzt neben einigen dort abgefragten Informationen auch voraus, dass sich die Antragstellenden auf dieser Seite zur Beantragung des Zugangs zu Torial als Fachnutzende mit einem bereits bestehenden Steady-Account von Steady anmelden. Der bestehende Steady-Account dient somit insbesondere nach der Annahme des Antrags zur Nutzung von Torial als Fachnutzende dazu, sich auf Torial anmelden zu können.

(4) Durch das Betätigen der Schaltfläche „Account erstellen“ kann der Antrag zum Zugang zur Nutzung von Torial.com abgesendet werden, sofern zuvor alle abgefragten, erforderlichen Angaben getätigt wurden. Insbesondere ist es hierbei auch erforderlich, dass durch Betätigen der hierfür vorgesehenen Schaltflächen auch kenntlich gemacht und somit erklärt wird, dass der Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen in den Antrag auf Registrierung zur Nutzung von Torial als Fachnutzende:r und der Geltung dieser Nutzungsbedingungen hierzu zugestimmt wird.

(5) Ein Anspruch auf Einrichtung des beantragten Zugangs zu Torial besteht nicht.

(6) Der Zugang zu Torial ist ein persönlicher Zugang, der nicht an Dritte übertragbar ist.

§ 3 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Mindestlaufzeit, Kündigung und automatische Vertragsverlängerung

(1) Der Antrag zum Zugang zu Torial als Fachnutzende:r ist ein rechtlich bindendes Angebot nach § 145 BGB („Antrag“).

(2) Erhält Steady einen solchen Antrag, schickt Steady unverzüglich eine automatische Empfangsbestätigung zum Antrag per E-Mail zu, in welcher sämtliche vertraglichen Einzelheiten erneut aufgeführt werden. Diese automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass der Antrag bei Steady eingegangen ist und stellt noch keine Annahme seitens Steady im rechtlichen Sinne dar.

(3) In dem Fall, dass Steady einen Antrag annehmen möchte, versendet Steady unverzüglich eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Sollte Steady im Einzelfall einen Antrag ablehnen, teilt Steady dies ebenfalls unverzüglich mit.

(4) Der Nutzungsvertrag über die Nutzungsberechtigung an dem Zugang zu Torial als Fachnutzende:r läuft zunächst auf unbestimmte Zeit und kann von den Fachnutzenden und Steady ordentlich jederzeit mit einer Frist von 24 Stunden gekündigt werden.

(5) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

(6) Als wichtiger Grund gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Verletzung von Pflichten und / oder Missachtung von Verboten, die in § 6 geregelt sind.

(7) Kündigungen bedürfen grundsätzlich der Textform. Abweichend hiervon kann jedoch zudem – sofern im Einzelfall durch Steady auf Torial visuell eingeblendet und angeboten – durch einfaches Betätigen einer Schaltfläche zur Kündigung innerhalb des Zugangs signalisiert werden, dass der Vertrag über die Möglichkeit zur Nutzung des Zugangs zu Torial als Fachnutzende:r oder etwaige anderen gesondert beauftragten Leistungen von Fachnutzenden auf Torial ordentlich gekündigt werden soll. Wird eine solche Schaltfläche betätigt, wird Steady hierüber automatisiert informiert, prüft den Kündigungswunsch und teilt per E-Mail mit, zu wann der auf diese Weise mitgeteilte Kündigungswunsch wirksam wird.

(8) Mit Beendigung des Vertrages zwischen Steady und den Fachnutzenden über die Nutzung von Torial ist Steady berechtigt, die eingebrachten Inhalte (Beiträge, Dokumente usw.) zu löschen, nachdem zuvor mit angemessener Frist die Möglichkeit gewährt wurde, die Daten zuvor zu sichern.

§ 4 Aufträge auf Torial ausschreiben

(1) Aufträge können über das dafür vorgesehene Formular auf Torial ausgeschrieben werden. Eine Registrierung als Fachnutzende:r ist hierfür nicht erforderlich.

(2) Mit dem Absenden des Formulars werden diese Nutzungsbedingungen für die Ausschreibung anerkannt. Die §§ 2 und 3 finden auf Ausschreibende keine Anwendung.

(3) Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Steady prüft eingereichte Ausschreibungen und entscheidet über die Freischaltung. Steady kann eine Ausschreibung ablehnen oder eine bereits freigeschaltete Ausschreibung jederzeit wieder entfernen.

(4) Eine freigeschaltete Ausschreibung wird für 30 Tage ausgespielt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Danach endet die Ausspielung automatisch.

(5) Mit der Bestätigung der Einreichung wird ein persönlicher Link versandt, über den die Ausschreibung nachträglich bearbeitet werden kann. Dieser Link ist wie ein Zugangsdatum zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Ausschreibende sind für jede über diesen Link vorgenommene Änderung verantwortlich.

(6) Ausschreibende sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihnen eingestellten Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Sie sichern zu, an sämtlichen eingestellten Inhalten – insbesondere an Texten und an einem hochgeladenen Logo – alle Rechte zu besitzen, die für die Veröffentlichung auf Torial erforderlich sind.

(7) Ausschreibende sind verpflichtet, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit ihrer Ausschreibung vorab zu prüfen und sicherzustellen; insbesondere haben sie Interessent:innen, die sich auf die Ausschreibung melden, die gesetzlich geforderten Datenschutzhinweise zu erteilen. Die angegebene Kontaktadresse wird auf Torial öffentlich ausgespielt.

(8) Steady kann Fachnutzende per E-Mail über neu veröffentlichte Ausschreibungen informieren, deren Themen und Ort zu deren Profil passen. Fachnutzende können diesen Benachrichtigungen jederzeit widersprechen, ohne dass hierdurch die übrige Nutzung von Torial berührt wird.

(9) Steady bietet mit Torial eine Plattform, die Fachnutzende mit anderen Nutzenden zusammenführen und eine Kontaktaufnahme untereinander technisch ermöglichen kann. Steady als Betreiber von Torial beteiligt sich inhaltlich nicht an dieser Kommunikation zwischen Nutzenden und Fachnutzenden. Sofern Fachnutzende und Nutzende über Torial Verträge anbahnen oder abschließen, ist Steady als Betreiber von Torial hieran nicht rechtlich beteiligt und wird daher auch nicht Vertragspartner. Fachnutzende und / oder Nutzende sind für die Abwicklung und die Erfüllung untereinander geschlossener Verträge allein verantwortlich. Torial haftet ferner nicht für Pflichtverletzungen der Nutzenden aus den zwischen den Nutzenden geschlossenen Verträgen.

(10) Torial kann naturgemäß in keiner Weise zusichern oder dafür einstehen, dass für Fachnutzende relevante Kontakte mit Nutzenden zustande kommen.

§ 5 Erreichbarkeit von Torial

(1) Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht immer vollkommen fehlerfrei und / oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Steady sichert insoweit keine vollständig lückenlose und / oder ununterbrochene Verfügbarkeit von Torial zu und erbringt seine Leistungen nach all dem im Regelfall mit einer Gesamtverfügbarkeit von mindestens 95 %.

(2) Änderungen an Torial sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit von Torial führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

(3) Die Überwachung der Grundfunktionen von Torial erfolgt täglich. Bei schweren Fehlern – die Nutzung ist nicht möglich bzw. erheblich eingeschränkt – erfolgt die Wartung unverzüglich ab Kenntnis von Steady. Steady wird über Wartungsarbeiten unverzüglich informieren und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.

(4) Sofern eine Fehlerbehebung nicht innerhalb von 24 Stunden möglich sein sollte, wird Steady darüber verständigen – sobald dies absehbar wird, unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist.

(5) Steady schuldet naturgemäß nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindungen, die nicht im Einflussbereich von Steady liegen; das heißt: der Datenverbindung zwischen den Zugriffsumgebungen / IT-Systemen der Fachnutzenden bzw. der übrigen Nutzenden von Torial einerseits und den von Steady an das Internet ordnungsgemäß und funktionsfähig angebundenen Servern andererseits.

§ 6 Pflichten der Fachnutzenden; rechtliche Verantwortung für Inhalte; Verbote

(1) Fachnutzende sind verpflichtet, Steady unverzüglich zu informieren, wenn sie Anhaltspunkte dafür haben, dass unbefugt Zugriff auf ihren Zugang zu Torial genommen wurde oder wird.

(2) Fachnutzende sind verpflichtet, sämtliche in ihrem Zugang zu Torial hinterlegten Daten zu ihrer Identität und zu ihrer ladungsfähigen Anschrift unverzüglich und ohne gesonderte Aufforderung zu aktualisieren, sofern Änderungen hierzu bei ihnen eintreten.

(3) Fachnutzende sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche von ihnen auf Torial eingestellten Inhalte zum Zwecke des Online-Stellens auf Torial rechtmäßig sind und unter keinen Umständen Rechte Dritter verletzen.

(4) Fachnutzende sind verpflichtet, sicherzustellen, dass sie an sämtlichen von ihnen auf Torial eingestellten und hochgeladenen Inhalten (etwa Texte, Grafiken, Fotos, Videos oder auch PDF-Dokumente) zum Zwecke des Online-Stellens auf Torial alle erforderlichen Rechte inhaltlich, räumlich und auch zeitlich inne haben, um diese Inhalte auf Torial zum Abruf durch beliebige Dritte online zu stellen; insbesondere also: diese Inhalte von ihnen auf Torial über das Internet

  • zu verbreiten und durch Steady verbreiten zu lassen sowie
  • im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten und durch Steady bereithalten zu lassen.

(5) Werden auf Torial Beiträge eingestellt, die bei Video- oder Audioplattformen liegen, zeigt Torial diese als Vorschaukachel mit Abspielmöglichkeit an; der Inhalt selbst verbleibt bei der jeweiligen Plattform. Fachnutzende sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Wiedergabe des jeweiligen Inhalts auf Torial nach den Bedingungen der jeweiligen Plattform sowie nach den Rechten der beteiligten Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen zulässig ist.

(6) Torial ruft zu eingestellten Beiträgen automatisiert Titel, Name der Urheber:in sowie ein Vorschaubild bei der verlinkten Quelle ab und speichert diese Angaben, um den Beitrag darstellen zu können. Fachnutzende können diese Angaben jederzeit ändern oder entfernen und sind auch für sie nach § 6 (3) bis (5) verantwortlich.

(7) Die Rechteeinräumung nach § 6 (4) umfasst auch die Ausspielung der öffentlichen Profil- und Beitragsdaten in maschinenlesbarer Form über die von Steady bereitgestellten Schnittstellen sowie deren Aufnahme in einen von Steady betriebenen Suchindex. Fachnutzende können dieser maschinenlesbaren Ausspielung in ihren Einstellungen jederzeit widersprechen; die Auffindbarkeit ihres Profils auf Torial selbst bleibt hiervon unberührt.

(8) Fachnutzende allein sind verantwortlich für die Inhalte, die sie auf Torial speichern, um diese Inhalte beliebigen Dritten online auf Torial zugänglich zu machen und durch Steady zugänglich machen zu lassen. Aufgrund der Verantwortlichkeit haben Nutzende allein sämtliche hierfür und hierbei gesetzlich erforderlichen rechtlichen Informationen, rechtlichen Hinweise, rechtlichen Belehrungen, rechtlichen Kennzeichnungen, rechtlichen Erklärungen, rechtlichen Verbraucherschutzinformationen und anderweitigen rechtlichen Pflichtangaben unmittelbar in die Inhalte und auch innerhalb des Online-Profils (dort im hierfür eigens vorgesehenen Bereich „Impressum“) vollständig und anhaltend aktuell aufzunehmen. Hierzu zählen – exemplarisch – etwa die bestehenden Informationspflichten gegenüber Dritten aus § 18 des Medienstaatsvertrag („MStV“) oder etwa aus § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes („DDG“; bis zum 13. Mai 2024: § 5 Telemediengesetz).

(9) Wenn gemäß § 4 Aufträge online gestellt werden, die an Dritte vergeben werden sollen und auf die Dritte mittels Torial aufmerksam gemacht werden sollen, gilt zudem:

a) Fachnutzende sind verpflichtet, vorab zu prüfen und anhaltend sicherzustellen, dass es rechtmäßig ist und keine Rechte Dritter verletzt, wenn und wie gemäß § 4 zu vergebende Aufträge, auf die Dritte mittels Torial aufmerksam gemacht werden sollen, eingestellt werden.

b) Fachnutzende sind daher auch verpflichtet, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit vorab zu prüfen und anhaltend sicherzustellen; etwa durch Ergänzung der Texte um womöglich von Ihnen gesetzlich geforderte Datenschutzhinweise an die Interessent:innen, die Kontakt bezüglich Auftragsvergabe aufnehmen sollen.

(10) Bei Verstößen gegen diese vertraglichen Regelungen, insbesondere die Regelungen unter § 6 (1) bis (9) behält sich Steady die Sperrung des Zugangs sowie auch der gesamten Inhalte auf Torial sowie auch eine Einstellung der Ausspielung etwaiger gemäß § 4 online gestellten Inhalte ausdrücklich vor. Vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Freistellung

(1) Fachnutzende stellen Steady von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte Steady gegenüber wegen der Verletzung ihrer Rechte aufgrund der Nutzung von Torial geltend machen.

(2) Fachnutzende übernehmen hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Steady einschließlich sämtlicher Gerichtskosten und der Anwaltsgebühren in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung nicht die bzw. den Fachnutzende:n zu vertreten ist.

(3) Fachnutzende sind verpflichtet, im Falle einer Inanspruchnahme von Steady durch Dritte Steady umgehend und wahrheitsgemäß alle Informationen und Nachweise zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung durch Steady erforderlich sind. Schadensersatzansprüche von Steady, die darüber hinausgehen, bleiben unberührt.

(4) Die vorstehenden Regelungen aus § 7 gelten sinngemäß auch in den Fällen, in denen ein rechtlicher Anspruch Steady gegenüber durch Dritte schuldhaft verursacht wird, sofern und soweit dies aufgrund eigenen schuldhaften Verhaltens der bzw. des Fachnutzenden (zum Beispiel durch Weitergabe der Zugangsdaten) zurechenbar ist.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Der Vorrang individueller Vertragsabreden bleibt hiervon unberührt.

(2) Steady kann diese Nutzungsbedingungen ändern, soweit die Änderung erforderlich ist, um sie an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung, an eine Anordnung einer Behörde oder an eine Weiterentwicklung von Torial anzupassen, und soweit sie Fachnutzende nicht unangemessen benachteiligt. Ausgenommen sind Änderungen, die den Umfang der von Steady geschuldeten Leistung, die Pflichten der Fachnutzenden nach § 6 oder die Rechteeinräumung nach § 6 (4) und (7) wesentlich zu Lasten der Fachnutzenden verändern; solche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung.

(3) Eine Änderung nach § 8 (2) kündigt Steady mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform an. Die Ankündigung benennt die geänderten Regelungen, stellt die bisherige und die neue Fassung gegenüber, nennt den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und weist gesondert auf das Widerspruchsrecht nach § 8 (4) und auf die Bedeutung des Schweigens hin.

(4) Widersprechen Fachnutzende der angekündigten Änderung nicht bis zu deren Wirksamwerden in Textform, gilt sie als angenommen. Im Fall des Widerspruchs endet der Nutzungsvertrag mit dem Wirksamwerden der Änderung, sofern Steady den Vertrag nicht zu den bisherigen Bedingungen fortführt. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach § 3 (4) bleibt unberührt und kann jederzeit mit einer Frist von 24 Stunden ausgeübt werden.

(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Fachnutzende ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.

(6) Soweit bei Abschluss von Verträgen mit Steady der Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland lag und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung in das Ausland verlegt wurde oder der Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten das für den Geschäftssitz von Steady zuständige Gericht in Berlin.

(7) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen zwischen Steady und Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von Steady zuständige Gericht in Berlin.

Berlin, August 2026