Schrems II: Das Dilemma der KMU

von Albert Absmeier

Schrems II: Das Dilemma der KMU
Schrems II: Das Dilemma der KMU
Vor 40 Jahren wurde die europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet. Jährlich wird deshalb am 28. Januar der  Europäische Datenschutztag begangen. Der Datenschutz stellt Unternehmen weiterhin vor große Herausforderungen: Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof in Sachen Schrems II wächst der Druck auf kleine und mittlere Unternehmen, ihre Prozesse und Abläufe neu evaluieren und den Regularien der EU-DSGVO anzupassen. Mareike Vogt, Fachexpertin für Datenschutz bei TÜV SÜD, beleuchtet dieses aktuelle Thema näher. 
 
Die EU-DSGVO gibt vor, dass der Transfer personenbezogener Daten an einen Staat außerhalb der EU/EWR unter anderem nur erlaubt ist, wenn die Zielländer oder -organisationen einen gleichwertigen Datenschutz zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) garantieren. Diese Anforderung erfüllen beispielsweise die Vereinigten Staaten von Amerika nicht, weswegen der EU Privacy Shield vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Klage Schrems II gekippt wurde. Laut vieler Experten war dies bereits abzusehen, seit das Abkommen eingeführt wurde. Die Nachlässigkeit der Politik stellt jetzt besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor große Schwierigkeiten: Es gilt, die eigenen Prozesse und die dabei genutzte Soft- und Hardware (beispielsweise Rechenzentren) schleunigst anzupassen.
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