Lohnabrechnung und Buchhaltung: Neue gesetzliche Regelungen ab 2021

von Albert Absmeier

Lohnabrechnung und Buchhaltung: Neue gesetzliche Regelungen ab 2021
Lohnabrechnung und Buchhaltung: Neue gesetzliche Regelungen ab 2021
Was Unternehmen bei Lohnabrechnung und Buchhaltung beachten müssen.
Zum Jahresbeginn treten traditionsgemäß neue Gesetze beziehungsweise Gesetzesänderungen in Kraft, die die Lohnabrechnung und Buchhaltung in Unternehmen betreffen. Im kommenden Jahr sind die Neuerungen besonders einschneidend – auch wegen der anhaltenden Covid-19-Pandemie. So geht Corona-bedingt das Kurzarbeitergeld in die Verlängerung. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen fehlender Kinderbetreuung gilt 2021 ebenso weiter. Aber auch abseits der Pandemie-bedingten Maßnahmen stehen einige Änderungen an. Sage erklärt, worauf Unternehmen sich vorbereiten sollten.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung gehört zu den komplexesten Aufgabengebieten im Unternehmen – unter anderem deshalb, weil sie permanenten Änderungen unterliegt. Diese Neuerungen beim Thema Lohn und Gehalt sind für Unternehmen beim Jahreswechsel ins Jahr 2021 besonders relevant:
 
Verlängerung des Kurzarbeitergelds, Lohnfortzahlung für Eltern
Um wirtschaftliche Schwierigkeiten abzufedern, hat die Bundesregierung zu Beginn der Covid-19-Pandemie den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert und Unternehmen rückwirkend zum 1. März 2020 die Möglichkeit gegeben, die Wochenarbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu reduzieren. Die Agentur für Arbeit gleicht den dadurch entstandenen Gehaltsverlust aus und übernimmt die Sozialversicherungskosten. Die ursprünglich auf 12 Monate befristete Regelung gilt nun auch noch für das nächste Jahr.
Auch der gesetzlich verankerte A

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