Immobilienfonds: Sonderregelung im Investmentsteuergesetz

Sonderregelung im Investmentsteuergesetz : Belastung oder Entlastung von Anlegern?
Bis zum Ende des vergangenen Jahres wurde Rendite aus Immobilienfonds nach dem Prinzip der Transparenz besteuert. Immobilien waren daher für viele Anleger der Grund, sich näher mit einer Fondsgesellschaft zu beschäftigen. Siegfried Nehls, der als Gründer und Vorstand die Berliner SANUS AG leitet, sieht die Veränderung der Besteuerung skeptisch.
"Bisher lag die steuerliche Verpflichtung auf die Fonds selbst bei Null. Lediglich die Kapitalerträge wurden zu 25% versteuert. Mit der neuen Regelung im Investmentsteuergesetz wird der Fonds zusätzlich mit 15% besteuert. Das gilt sowohl bei Gewinnen aus Vermietungen wie aus Veräußerungen."
Die Höhe der gesamten Steuer bei Anlagen in einer Fondsgesellschaft richtet sich sehr nach der Art der Fonds und nach ihrem Schwerpunkt. Offene Immobilienfonds sind bei inländisch erzielten Erträgen bis zu 60%, bei ausländisch erzielten Ausschüttungen bis zu 80% steuerfrei. Das erklärte gesetzgeberische Ziel soll keine Mehrbelastung für den Anleger nach sich ziehen. In der Realität zahlt der Kleinanleger dennoch bis zu 3 Euro mehr Steuern, als es vor der Reform des Investmentsteuergesetzes der Fall war.
Siegfried Nehls: Bestandsinvestoren verlieren ihren Bestandsschutz
Bis zum Jahr 2009 waren alle Erträge aus offenen Immobilienfonds steuerfrei. Die Basis war, dass die Anteile länger als 12 Monate gehalten wurden. Bis zur Gesetzesänderung blieb der Bestandsschutz erhalten. "Doch jetzt wird er aufgehoben", weiß Siegfried Nehls. "Ebenso wurde die steuerfreie Veräußerung von Immobilien nach einer Haltezeit von 10 Jahren gestrichen." Die SANUS AG sieht diese Änderungen vor allem als Risiko für private Investoren, denen bei Vermietung und Verkauf bisher eine Rendite ohne Sonderabgaben ermöglicht haben. Auch wenn keine rückwirkende Besteuerung erfolgt, wird sich die steuerliche Veränderung auf das Interesse an den Angeboten einer Fondsgesellschaft für Immobilien und auf die Rendite auswirken.
Immobilienfonds
"Ein Freibetrag von 100.000 Euro bleibt erhalten." Damit möchte der Gesetzgeber die schnelle Veräußerung von Immobilienfonds ausschließen und den Anleger dazu motivieren, die ursprünglich angestrebte Laufzeit beizubehalten.
In den Neubau investieren bringt durch die Sonderregelung, dass die gezahlten Steuern in der jährlichen Steuererklärung eingerechnet und rückgezahlt werden Vorteile. Auch der Freibetrag pro Anleger sorgt dafür, dass die Rendite bei offenen Immobilienfonds über Renditen bei anderen Anlageoptionen liegt.
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