der politische Nutzen des Denkmalschutz
Die weisse Villa am Lübecker Omnibusbahnhof ist verschwunden. Was der Krieg nicht vernichtete, erledigten Baumaschinen in nur wenigen Stunden. Massive Kritik kommt von vielen Seiten, die Stadt gibt sich hingegen überrascht und rechtssicher.
Schließlich sei die historische Villa von 1870 kein Denkmal - nicht gemäß dem alten Denkmalschutzgesetz und auch nicht nach der aktuellen Fassung. Die Bürgerinitiative Rettet Lübeck (BIRL) und die Wählerinitiative „Die Unabhängigen“ sehen das anders. Beide Initiativen haben bis zuletzt darum gekämpft, den Abriss zu verteidigen. Nun wurden die Fakten für den Neubau eines Ärztehauses geschaffen.
„Die Besetzung des Baudenkmals wurde nach Rücksprache mit der Bauleitung kurzfristig abgesagt“,
so der frustrierte Kommentar eines Anwohners.
Mit dem Abriss verschwand somit das letzte Baudenkmal aus der Gründerzeit des Stadtteils. Erst nach 1864 wurde es den Lübecker Bürgern erlaubt, dauerhaft vor den Toren der Stadt zu wohnen. Die Etablierung der Eisenbahn und die Eröffnung des ersten Lübecker Bahnhofes vor dem Holstentor im Jahre 1851 sorgte dafür, dass sich das westliche Holstenfeld grundliegend entwickeln konnte.
Die Villa, die bereit auf einer zeitgenössischen Karten von 1872 vermerkt wurde, war ein Kulturdenkmal aus dieser Zeit.
Die Lübecker Stadtsprecherin Glisovic verweist auf die Denkmalpfleger der Stadt. Die hätten das Gebäude sogar ganze zwei Mal begutachtet - nach dem alten sowie dem neuen Denkmalschutzgesetz. Nach beiden Prüfungen, auch hinsichtlich des Ensemble-Schutz, wären die Denkmalschützer zu dem Urteil gekommen, dass es sich hier nicht um eine „Kulturdenkmal von besonderem Wert“ handeln würde. Es hätte daher keine rechtliche Grundlage bestanden, das Gebäude zu retten. Jörg Sellerbeck hält dagegen: Die Verweigerung der Unterschutzstellung mit dem Argument, dass in der ehemaligen Spielothek und Billard-Stuben „innen nichts erhalten“ sei, ist ausgerechnet in Lübeck äußerst befremdlich. Schliesslich bieten die meisten Häuser der Altstadt „innen“ recht wenig, werden aber vielmehr aufgrund ihres Äußeren unter Denkmalschutz gestellt.
Nur wenige Meter vom Trümmerhaufen entfernt befindet sich an einer Hauswand ein riesiges Wahlplakat der Unabhängigen. Der Hausbesitzer, der von dem geplanten Neubau in seiner Nachbarschaft überhaupt nichts hält, unterstützt die Wählerinitiative mit der Nutzungsüberlassung seiner Wand. Eine Genehmigung war nicht nötig, Wahlwerbung ist ja keine kommerzielle Reklame. Aber genau dies schien das Problem. Denn plötzlich folgte die amtliche Aufforderung, dieses Wahlplakat schnellstens wieder einzurollen. Das städtische Amt für Denkmalpflege hatte Einwände aus Gründen der Denkmalpflege; die Leiterin des Amtes gab dann aber auf Nachfrage zu, dass die beiden Herren Bürgermeister, nämlich der scheidende Bernd Saxe sowie der amtierende, sein Genosse Jan Lindenau, unabhängig voneinander dazu aufgefordert hätten, für die umgehende Beseitigung des Banners zu sorgen. Eine Wahlrechtliche Prüfung dieser Aufforderung fand ganz offensichtlich nicht statt.
Es hätte natürlich aus genug echten Gründen des Denkmalschutzes gereicht, den Abriss der historischen Villa am ZOB verhindern zu können, aber was sind schon 150 Jahre im Vergleich zu den politischen Befindlichkeiten kommunaler Persönlichkeiten. Tröstlich bliebt nur, dass die Wahlwerbung nun aufgrund eines Widerspruchs „vorläufig“ hängen bleiben darf. Höchstens bis Samstag. Schliesslich ist am Sonntag Wahl...
Read the full article