EU-Sicherheitssystem für PKW bald Pflicht
Zum Ende des Monats müssen alle Neufahrzeuge mit dem elektronischen Sicherheitssystem eCall ausgestattet sein. Die entsprechende EU-Verordnung sieht allerdings keine Nachrüstpflicht bereits zugelassener Fahrzeuge vor.
Das EU-Sicherheitssystem eCall ermöglicht automatische Notrufe nach Unfällen.
Automatischer und manueller Notruf
Fahrzeuge, die mit dem eCall-Sicherheitssystem ausgerüstet sind, übermitteln nach einem Unfall automatisch die aktuellen GPS-Koordinaten über das Mobilfunknetz an die unmittelbare Notrufzentrale. Ausgelöst wird dieser Notruf durch Erschütterungssensoren im Airbag-System. Löst der Airbag nicht aus, kann der Notruf auch vom Fahrer manuell über einen Knopfdruck aktiviert werden.
Datenübertragung und direkte Kommunikation
Für das eCall-Notrufsystem stehen aber auch weitere Komponenten zur Verfügung. Ein zentrales Steuergerät, das über einen Not-Akku verfügt, verarbeitet und versendet die relevanten Daten. Dazu gehört die Fahrzeug-Identifikationsnummer, die Treibstoffart, die GPS-Positionen und die letzte Fahrtrichtung. Außerdem wird aufgrund der geschlossenen Sicherheitsgurte die Anzahl der Personen im Pkw ermittelt und verarbeitet. Durch Lautsprecher und Mikrofon ist auch eine direkte Sprechverbindung mit der Notrufzentrale möglich.
Ab 31. Mai Pflicht für Neuzulassungen
Die EU-Verordnung, die ab 31. Mai 2018 in Kraft tritt, schreibt hinsichtlich des Datenschutzes vor, dass die ermittelten Daten ausschließlich zweckgebunden und von keinen weiteren Fahrzeugsystemen verwendet werden dürfen. Laut EU-Kommission könnten durch das neue System jährlich bis zu 2.500 Menschenleben gerettet werden.
Hersteller, die bereits eigene Notrufsysteme in ihren Fahrzeugen verbauen, dürften von der EU-Verordnung enttäuscht sein: Sie werden verpflichtet, eCall zusätzlich einzubauen. Eine Kombination beider Systeme, beispielsweise ein Datenaustausch, ist nicht gestattet.
Foto: PIXABAY/ Rico_Loeb
Read the full article