Jean Pierre Hintze

freier Journalist, Autor und Sprecher, Lübeck

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Was bei Minijobs beachtet werden muss [1]

Was bei Minijobs beachtet werden muss
Gerade anlässlich von Umstrukturierungen oder bei einem wachsenden Arbeitsaufwand wird häufig Verstärkung in Form von geringfügig Beschäftigten benötigt. Bei der Einstellung von Minijobbern sind allerdings Besonderheiten zu beachten.
Ob Schüler, Student oder Rentner - Minijobber dürfen nur in Ausnahmefällen monatlich mehr als 450 Euro verdienen.
50 Stunden Monatsgrenze beachten
Die jährliche Einkommensgrenze für Minijobber liegt bei 5.400 Euro - was fast genau zwölf Monatslöhnen in Höhe von 450 Euro entspricht. Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro gilt bei allen Arbeitsverhältnissen auch für Minijobs. Die monatliche Grenze eines Minijobbers wird also bereits bei der 51. Arbeitsstunde überschritten.
Jahresgrenze des Minijobs nicht überschreiten
Verfügt ein Minijobber über mehrere Minijobs, müssen die Löhne selbstverständlich addiert werden. Auch Weihnachts- und Urlaubsgeld muss auf den Jahreslohn aufgeschlagen werden - sobald die Grenze von 5.400 Euro dabei überschritten wird, fallen sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber höhere Beiträge an.
Anteil zur Krankenversicherung
Auch sollten Arbeitgeber die aktuellen Beitragssätze zur Sozialversicherung beachten. Insgesamt sind vom Arbeitgeber für den Minijobber auch anteilige Beiträge zur Krankenversicherung abzuführen. Diese liegen momentan bei 13 Prozent des monatlichen Entgeltes - wenn der Minijobber allerdings privat krankenversichert ist, muss dieser Anteil nicht entrichtet werden.
Weitere Lohnnebenkosten
Dazu kommen 15 Prozent des Monatsentgelts für den Anteil zur Rentenversicherung, 2 Prozent als einheitliche Pauschalsteuer bei Verzicht auf Vorlage der Lohnsteuerkarte sowie 1,2 Prozent als Umlage nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz. Alle Beiträge und Abgaben sind an die Minijob-Zentrale zu zahlen. Diese Lohnnebenkosten in Höhe von insgesamt derzeit 31,2 Prozent betragen für einen 450-Euro-Minijobber bereits 140,40 Euro, die zu dem gezahlten Mindestlohn aufgeschlagen werden. Die Bruttokosten eines Minijobbers betragen also jährlich 7.084,80 Euro.
Verwirrung bei Rentnern
Verwirrung gibt es eigentlich nur bei den Ausnahmen. So wurde die Hinzuverdienstgrenze für Rentner auf 6.300 Euro angehoben - was aber nur eine eventuelle Anrechnung auf die bezogene Rente betrifft. Die für Minijobber geltende Verdienstgrenze bleibt hingegen unberührt. Wer als Rentner jedoch bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann unbegrenzt hinzuverdienen, kann aber auch freiwillige Beiträge zu dem Arbeitnehmerbeitrag entrichten, um seine Rente zu erhöhen. Wie dem auch sei - die 15 Prozent Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung muss stets entrichtet werden.

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