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In Deutschland keine IDD-Verschiebung

In Deutschland keine IDD-Verschiebung
Der EU-Botschafter bestätigte, dass die Termine zur Umsetzung der IDD-Versicherungsvertriebsrichtlinie nach hinten verschoben werden. Für die deutsche Versicherungswirtschaft ist die Verschiebung gegenstandslos.
Das deutsche IDD-Umsetzungsgesetz wird mit allen Verpflichtungen termingerecht in kraft treten.
Rückwirkende Terminverschiebung
Die EU-Kommission hat nun offiziell die Verschiebung der europäischen Versicherungsvermittlungsverordnung IDD beschlossen. Der EU-Ministerrat in Brüssel bestätigte laut Branchenbeobachtern die Terminänderung. Die Umsetzung der Verordnung muss jetzt erst zum 1. Juli 2018 erfolgen, die Anwendung bis zum 1. Oktober. Weiter wird davon ausgegangen, dass die Terminverschiebung rückwirkend zum 23. Februar gelten wird, da die Änderungsrichtlinie vermutlich nicht vor März 2018 im Europa-Rat sowie dem EU-Parlament angenommen werden wird.
Provisionsabgabeverbot gilt bereits in Deutschland
Die Branche ging schon länger von einer Terminverschiebung aus. Dennoch hat diese Terminveränderung, zumindest in Deutschland, keine Relevanz. Dass Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) betonte bereits mehrfach, dass das deutsche IDD-Umsetzungsgesetz, wie bereits geplant, am 23. Februar in Kraft treten wird. Ein nicht unerheblicher Bestandteil der neuen Gesetze, nämlich das Provisionsabgabeverbot, gilt in Deutschland bereits seit Juli 2017. Die Terminverschiebung auf EU-Ebene hat keinerlei Auswirkungen auf das Inkrafttreten des IDD-Umsetzungsgesetzes.
Chaotische EU-Umsetzung der IDD
Branchenweit ist zu vernehmen, dass alle relevanten Unternehmen bereits für die Umsetzung der IDD vorbereitet sind und nur noch auf angekündigte, aber noch ausstehende Versicherungsvermittlungsverordnung warten. Beklagt wird lediglich die chaotische Umsetzung seitens der EU-Bürokratie. Wichtige Regulierungsprojekte, immerhin existenziell für die gesamte Versicherungsbranche, werden unklar angeschoben, eher unkritisch verabschiedet und schließlich rückwirkend verschoben. Grund für die Verschiebung sollen die Schwierigkeiten einiger EU-Mitgliedsstaaten sein, den ursprünglichen Termin einzuhalten. Österreich, Italien und Dänemark sollen über den Wirtschaftsausschuss des EU-Parlamentes (ECON) um eine Fristverlängerung appelliert haben.

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