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Datenaustausch mit UK: Die Rechtslage könnte auch in Zukunft unübersichtlich bleiben

Datenaustausch mit UK: Die Rechtslage könnte auch in Zukunft unübersichtlich bleiben
Datenaustausch mit UK: Die Rechtslage könnte auch in Zukunft unübersichtlich bleiben
Datenschutz: Mit einem automatisierten Datenmanagement sind Unternehmen auf der sicheren Seite.
Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU wird die Rechtsgrundlage für den gegenseitigen Datenaustausch über den Ärmelkanal neu diskutiert. Derzeit gilt für Firmen im Vereinigten Königreich eine Übergangsfrist, in der sie zusätzlich zu ihren geltenden Datenschutzgesetzen ein Datenschutzniveau nach Artikel 44 der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) bieten müssen. Europäischen Unternehmen, die personenbezogene Informationen an britischen Standorten speichern, drohen hohe Strafzahlungen, wenn diese zusätzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind.
Jetzt hat die Europäische Kommission die britischen Datenschutzgesetze nach einer eingehenden Prüfung für »angemessen« erklärt, zusätzliche Anforderungen sind demnach nicht notwendig. Nach den Worten von EU-Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová bieten die geltenden Regeln einen ausreichenden Schutz persönlicher Daten auf dem Niveau der EU. Allerdings müssen die EU-Mitgliedsstaaten dem Entwurf noch zustimmen. Dafür haben sie bis Juni Zeit, dann endet die Übergangsphase. Erst danach ist der Datenaustausch zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wieder ohne Einschränkungen möglich.
Nicht nur Großkonzerne, auch Mittelständler und Start-ups in Europa tauschen mit Standorten auf der Insel Daten aus. Gerade bei Cloud-Diensten sowie im Wartungs- und Kundenservice setzen viele Unternehmen aus der EU auf britische Dienstleister.

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Albert Absmeier

Ebersberg