Gewerbe vermieten oder Wohnraum vermieten - die 3 wichtigsten Unterschiede!!!

Hallo liebe Mieter und Vermieter,
in meinem heutigen Beitrag beschäftigen wir uns mit dem Thema
"Gewerbe vermieten oder Wohnraum vermieten - die 3 wichtigsten Unterschiede!!!":
"Gewerbe vermieten oder Wohnraum vermieten - die 3 wichtigsten Unterschiede!!!"
Nirgendwo passieren mehr Fehler als wenn ein Vermieter Gewerbe vermieten möchte....und diese Fehler können richtig weh tun - finanzielle Schmerzen!!!
Es ist von der Anzahl der Vermietungen pro Jahr auch ein viel größerer Anteil Wohnraumvermietungen dabei als Gewerbevermietungen.
Doch wo genau liegen die Probleme, die so viele Vermieter im nachhinein ärgern?
Damit Ihnen diese Probleme der Vermieter erspart bleiben, die keine Zeit haben oder keine Notwendigkeit darin sehen sich vorher ausreichend zu informieren, habe ich in diesem Blogbeitrag die 3 wichtigsten Unterschiede herausgearbeitet auf die Sie als Vermieter achten sollten.
Doch nun genug der Vorrede - kommen wir zu Punkt 1 Gewerbe vermieten:
Punkt 1: Gewerbe vermieten
Es gibt keine Abrechnungsfrist!!!
Bei der Wohnungsvermietung kennen wir die Abrechnungsfrist, dass die Betriebkosten spätestens zum Ende des Folgejahres abgerechnet sein müssen.Diese Frist gibt es im Gewerbebereich nicht!
Sie können als Vermieter somit auch über die 12 Monate hinaus die Abrechnung der Betriebskosten versenden und die Bezahlung der Beträge einfordern.
Sollte der Mieter dies dann nicht tun und auf diese Klausel verweisen, so sind Sie vorbereitet.
Dennoch empfehlen Juristen die Übersendung der Nebenkostenabrechnung in einem nachvollziehbaren Zeitraum.
Punkt 2: Gewerbe vermieten
Die Änderungskündigung aussprechen um mehr Miete zu erzielen!
Viele Gewerbeverträge laufen schon seit vielen Jahren ohne jemals eine Mieterhöhung erlebt zu haben.Dieser Zustand ist bei Gewerbevermietungen noch viel häufiger als bei Wohnraumvermietungen, denn die Vermieter haben Angst die Flächen in der heutigen Zeit nicht mehr besetzt zu bekommen.
Doch wenn dann der Vermieter dann die Preise anziehen möchte oder vielleicht sogar muss, dann werden die exotischsten Gründe gefunden warum das nicht geht.
Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter im gewerblichen Bereich innerhalb der vereinbarten Kündigsfristen (die übrigens bei Vertragsabschluss frei verhandelbar sind) eine Änderungskündigung auch zur Erzielung einer höheren Miete aussprechen darf.
Im Allgemeinen gibt es die Verlängerung der Kündigungsfristen zu Gunsten des Mieters wie beim Wohnraum beim Gewerberaum NICHT!!!
Punkt 2: Gewerbe vermieten
Noch kein Bestellerprinzip!
Die Maklerprovision zahlt immernoch der Mieter!

Der größte Irrtum, der sich seit Sommer 2015 im Bereich der Vermietung tummelt, ist dass nun IMMER der Auftraggeber die Maklerprovision zahlen muss.
Dies gilt seit Mitte 2015 nur für Wohnraum!
Sowohl im Verkauf, in der Vermietung von möbliertem Wohnraum und im Bereich Gewerbe kann der Auftraggeber immernoch verlangen, dass der Mieter oder Käufer die Maklerkosten übernimmt.
Im Gewerbebereich gibt es übrigens auch keinen Höchstbetrag für die Maklerprovision wie beim Wohnraum.
So kann die Maklerprovision theoretisch auch höher als 2,38 netto Kaltmieten ausfallen!
In vielen Gewerbevermietungen ist jedoch die Nachfrage so gering, dass die Eigentümer froh sind wenn sie überhaupt einen "passenden" Mietinteressenten finden.
Die Geschäftsideen sind sicher immernoch massig am Markt vorhanden, doch letztlich hilft es dem Vermieter nicht weiter, wenn der das Callcenter, der Freizeitclub oder der Pizzaservice nach 6 Monaten pleite geht, keine Miete mehr zahlt und den Laden schliessen muss.
...und oft passiert genau dies, dann hilft auch der auf 5 Jahre geschlossene Mietvertrag nicht weiter.
Fazit: Gewerbe vermieten
Welcher Vermieter hier keinen spezialisierten Makler beauftragt, der ist nicht informiert...
Allein der Umstand, dass die Kosten für einen professionellen und spezialisierten Immobilienmakler für Gewerbe, derzeit noch auf den Mieter umgelegt werden könnten (in schwierigen Lagen wohl aber nicht umlegbar sind) ist ein hochinteressanter Grund für den Vermieter sich dort Hilfe zu holen.Ich möchte hier nochmal betonen, dass dann jedoch ein Immobilienmakler mit viel Praxiserfahrung im Gewerbebereich gewählt werden sollte.
So können Sie als Vemieter von viel umfangreicheren Gestaltungsmöglichkeiten des Mietverhältnisses profitieren.
Bei ansprechenden und gefragten Lagen sind sogar Mietzinsen möglich, die sich nach dem erzielten Umsatzes des Unternehmens richten.
So erzielen Vermieter in TOP Lagen wie z.B. Touristikzentren oder Einkaufsmeilen, Malls oder Shoppingzentren teilweise mehrere tausend Euro Miete pro Quadratmeter pro Monat.
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Waren diese Infos wertvoll für Sie?
Wie wertvoll entscheiden Sie ganz allein...
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