Nelli Tügel

Journalistin, Redakteurin, Berlin

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Spargel, Erdbeeren, Wein: Wenn Erntehelfer ohne Versicherung arbeiten müssen

Dieser Tage kommen die ersten „Erntehelfer" nach Deutschland. Schon die Bezeichnung ist eigentlich eine Frechheit: Sie klingt nach außerplanmäßigem Extra-Einsatz. Dabei geht es um systemrelevante Arbeiter*innen, die unter harten Bedingungen und für sehr wenig Lohn einen großen Teil der Ernte etwa von Spargel, Erdbeeren oder Wein erledigen. Circa 275.000 Menschen kommen laut Bundeslandwirtschaftsministerium Jahr für Jahr, vor allem aus EU-Staaten wie Polen und Rumänien. Seit 2021 gibt es zudem ein Vermittlungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und Georgien, seit diesem Jahr ein weiteres mit der Republik Moldau.

Auch aus der Ukraine kommen regelmäßig Arbeiter*innen auf deutsche Höfe - wie sich diesbezüglich der neue Krieg auswirkt, ist noch nicht absehbar. Einerseits dürften einige ausfallen, andererseits werben Bauern bereits um ukrainische Kriegsflüchtlinge, da diese sofort eine Arbeitserlaubnis erhalten. Man beobachte das aufmerksam, sei aber noch dabei, sich ein Bild zu verschaffen und das Beratungsangebot anzupassen, erklärt Katharina Varelmann von der gewerkschaftlichen Initiative Faire Landarbeit, die bei Feldaktionen Saisonbeschäftigte über ihre Rechte informiert. Um die und deren Einhaltung ist es nicht gut bestellt. „Es geht um besonders prekär beschäftigte Personen, die aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und fehlender Einzelfallprüfungen durch alle sozialen Sicherungssysteme sowohl im Herkunftsland als auch in Deutschland fallen können", so Varelmann.

Die Arbeiter*innen werden für die Ernte mehrheitlich als Minijobber im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung angestellt. Sie sind unfallversichert, doch darüber hinaus weder kranken- noch anderweitig sozialversichert. Die kurzfristige Beschäftigung darf normalerweise 70 Tage nicht übersteigen, aller Voraussicht nach bleibt es dieses Jahr dabei. So erklärt das Landwirtschaftsministerium auf Nachfrage, es gebe „keine Überlegungen, die kurzfristige Beschäftigung erneut auszuweiten". 2020 und 2021 hatte die Bundesregierung die Zeitgrenze auf 115 beziehungsweise 102 Tage angehoben. Die Große Koalition mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) begründete die Ausweitung der sozialversicherungsfreien Superausbeutung mit der Pandemie.

Vom Lohn abgezogen

In Sachen Krankenversicherungsschutz sah sie indes trotz Pandemie lange keinen Handlungsbedarf. Das System der kurzfristigen Beschäftigung bedeutet: Wer nicht anderweitig, privat oder im Heimatland, krankenversichert ist, bleibt völlig ohne Schutz. Solche Fälle gab es immer wieder, auch wenn keine Zahlen darüber vorliegen. Die Initiative Faire Landarbeit etwa hatte 2020 von einem Arbeiter ohne Versicherung berichtet, der wegen des Verdachts auf Herzinfarkt im Krankenhaus behandelt wurde und dem die Kosten dafür vom Lohn abgezogen werden sollten. Eine Meldepflicht zum Krankenversicherungsstatus für Arbeitgeber wurde im Frühjahr 2021 zwar im Kabinett beschlossen - das SPD-geführte Arbeitsministerium hatte dies im Tausch für die Zustimmung zur Ausweitung der Zeitgrenze bei der kurzfristigen Beschäftigung erreicht -, trat aber erst am 1. Januar 2022 in Kraft. Die jetzt beginnende Saison ist die erste, in der die Neuregelung, die die Lage der Saisonarbeiter*innen verbessern soll, greift. Aber tut sie das?

„Wir begrüßen die Einführung der Meldepflicht als ersten kleinen Schritt in die richtige Richtung", sagt Katharina Varelmann. Aber es handle sich eben nur um eine Meldepflicht; so könne es zwar aufgedeckt werden, wenn Menschen nicht versichert sind, mehr aber nicht. Auf die Frage, wie die Einhaltung kontrolliert werde, erklärt eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums: Die Minijob-Zentrale prüfe bei Anmeldung eines Beschäftigten „elektronisch und damit automatisiert, ob der Arbeitgeber angegeben hat, ob ein gesetzlicher oder privater Krankenversicherungsschutz besteht. Fehlt die Angabe, so wird die Meldung als fehlerhaft abgewiesen." Kontrolliert werde die Richtigkeit der Angaben nicht von der Minijob-Zentrale, dafür seien Zoll und Rentenversicherung verantwortlich.

Um die neue Meldepflicht zu erfüllen, genügt der Nachweis einer privaten Gruppenkrankenversicherung. Das bestätigten auf Nachfrage sowohl das Arbeits- als auch das Gesundheitsministerium. Solche „Erntehelferversicherungen" gibt es schon lange. Sie kosten wenig, der Anbieter „Klemmer" etwa wirbt mit 0,43 Cent pro Tag pro Beschäftigtem für Betriebe, die bis zu 30 Saisonarbeiter*innen angestellt haben. Das Problem: „Der Leistungsumfang der privaten Gruppenkrankenversicherungen liegt weit unterhalb dessen, was in gesetzlichen Krankenversicherungen geregelt ist", so Varelmann. Die einsehbaren Policen mehrerer Anbieter belegen das, denn in ihnen sind - mit Unterschieden - etliche Ausnahmen vom Versicherungsschutz festgehalten, so die Behandlung von chronischen Krankheiten und deren Folgen, die Behandlung von „vor Versicherungsbeginn entstandenen Krankheiten, Beschwerden, Unfällen, Schwangerschaften etc.", die Behandlung von Krankheiten oder Unfällen, die im Zusammenhang mit Alkoholgenuss stehen, die Behandlung der Folgen von HIV/Aids, von Selbstmordversuchsfolgen sowie alle Arten von Vorsorgeuntersuchungen. Ein Anbieter schließt die Behandlung von „Ansteckungskrankheiten" aus, „die ggf. erst bei einer unmittelbar mit der Einreise durchgeführten Untersuchung festgestellt werden".

Anlass zur Hoffnung

„Für einen wirklichen Schutz mobiler Beschäftigter in der Landwirtschaft fordern wir einen vollumfänglichen Krankenversicherungsschutz auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem ersten Tag", sagt Varelmann. Anlass zur Hoffnung hatte diesbezüglich zunächst der Ampel-Koalitionsvertrag gegeben. Dort wird versprochen: „Für Saisonbeschäftigte sorgen wir für den vollen Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Tag." Bei einer Gruppenversicherung aber kann von vollem Schutz nicht die Rede sein. Was plant die Ampel also, um ihr Versprechen einzulösen? Nachfragen bei Gesundheits-, Arbeits- und Landwirtschaftsministerium ergeben: Derzeit liegen keine konkreten Pläne vor, nicht mal die Verantwortlichkeit für die Umsetzung des Passus ist geklärt.

Ob zukünftig Maßnahmen ergriffen werden, bleibt ebenfalls offen. In der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktionen im Bundestag, veröffentlicht am 1. März, heißt es plötzlich: „Die Formulierung des Koalitionsvertrages zielt darauf ab, dass für alle in Deutschland beschäftigten Saisonarbeitskräfte für die Dauer ihres Aufenthalts die notwendige Versorgung im Krankheitsfall gewährleistet ist" - eine deutliche Abschwächung des Ziels, vollen Krankenversicherungsschutz vom ersten Tag an zu garantieren. Der Passus im Koalitionsvertrag würde im Grunde überflüssig, da ihn schon die von der Vorgängerregierung beschlossene Meldepflicht formell gewährleistet.

Auf einer Tagung von Gewerkschaften und Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema „Arbeitsbedingungen in der saisonalen Landwirtschaft fair gestalten" am 15. März erklärten die Staatssekretärinnen von Landwirtschafts- und Arbeitsministerium, man sei bisher davon ausgegangen, private Gruppenkrankenversicherungen reichten aus. Dies werde nun gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium überprüft. Bis dahin bleiben Saisonarbeiter*innen auf deutschen Höfen nicht nur schlecht bezahlt, sondern auch unzureichend versichert.

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