Eine Bestandsaufnahme: In Deutschland leben rund 80 Millionen Menschen, zwei Drittel davon gehören einer christlichen Glaubensgemeinschaft an. 23,6 Millionen Menschen sind Mitglieder der evangelischen Kirche, also einer von 20 Landeskirchen (lutherisch, reformiert, uniert).
Kirchensteuerpflichtig ist, wer der evangelischen Kirche angehört - also getauft ist - und wer in Deutschland Einkommenssteuer zahlt - also in Deutschland wohnt und hier auch Einkommen hat. Steuerpflichtig sind in Deutschland insgesamt etwa 38,6 Millionen Miglieder beider Konfessionen. Von den 24 Millionen evangelischen Kirchenmitgliedern ist die Hälfte, also rund zwölf Millionen Menschen, steuerpflichtig. Tatsächlich mit Kirchensteuer belastet sind aber nur neun Millionen, also ein Drittel der evangelischen Kirchenmitglieder (jüngste Daten von 2007).
Wie wird die Kirchensteuer berechnet?Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach der Höhe des Einkommens, genauer nach der Einkommenssteuer. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer acht Prozent der Einkommenssteuer, in den übrigen Bundesländern neun Prozent.
Ist das Einkommen so hoch, dass die zu zahlende Kirchensteuer (also acht beziehungsweise neun Prozent der Einkommenssteuer) höher wäre als etwa drei Prozent des zu versteuernden Einkommens (das ist je nach Bundesland unterschiedlich, zwischen 2,75 und vier Prozent), wird die Kirchensteuer auf diesen Prozentsatz begrenzt. Diese Begrenzung der Kirchensteuer wird auch " Kappung" genannt ( und wird hier von Dr. Jens Petersen genauer erklärt). Nur in Bayern gibt es diese Kappung der Kirchensteuer nicht.
Die Kirchensteuer geht an die jeweilige Landeskirche. Das heißt, der jeweilige Betrag, den zum Beispiel bayerische Kirchenmitglieder zahlen, geht an auch an die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Bayern. Entsprechend läuft es in allen weiteren Landeskirchen. Davon finanzieren die Landeskirchen auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) als Dachorganisation.
Die Kirchensteuer wird im Auftrag der Kirchen vom Staat erhoben. Dafür bekommt die staatliche Finanzverwaltung 162 Millionen Euro jährlich.
Die Gesamtsumme der Kirchensteuer aller evangelischen Landeskirchen betrug im vergangenen Jahr 4,7 Milliarden Euro.
Die Kirchensteuer ist allerdings nicht die einzige Einnahmequelle der Kirchen: Insgesamt beliefen sich 2012 die Bruttoeinnahmen aller evangelischen Landeskirchen auf 9,93 Milliarden Euro. Diese setzen sich - neben der Kirchensteuer (48 Prozent) - aus Fördermitteln und Zuschüssen für Leistungen an der Gesellschaft zusammen, die die Kirche anbietet (Kindergärten, Entgelte für Religionslehrer) sowie aus Pachten und Mieten. Diese 9,93 Milliarden Euro schlüsseln sich wie folgt auf (alle Zahlen in der folgenden Auflistung stammen aus dem Jahr 2012):
Wofür gibt die Kirche ihr Geld aus?Hier können Sie sich eine Übersicht über die Verteilung der Kirchensteuermittel anschauen. Die Grafik ist interaktiv. Sie können mit einem Klick auf ein Symbol hineinzoomen. Ein weiterer Klick führt zurück zur Gesamtansicht. Außerdem können Sie sich die Grafik herunterladen.
1,95 Milliarden Euro (19,6 Prozent) - den größten Anteil - verbrauchen Pfarrdienst und Religionsunterricht. Von diesem Geld werden die 224.000 Beschäftigen der 15.007 selbstständigen Kirchengemeinden bezahlt. Von den 224.000 Menschen sind knapp 18.600 Pfarrer im aktiven Dienst, wobei 14.000 im unmittelbaren Gemeindedienst stehen. Somit betreut im EKD-Durchschnitt ein Pfarrer 1.723 Gemeindeglieder
1,86 Milliarden Euro (18,8 Prozent) gehen an die evangelischen Kindertagesstätten (ohne die Kosten für die Gebäude).
1,22 Milliarden Euro (12,3 Prozent) verwendet die Kirche für die allgemeine Gemeindearbeit mit Kindern und Jugendlichen.
1,04 Milliarden Euro (10,4 Prozent) werden für die Erhaltung und Betrieb der kirchlichen Gebäude aufgewandt - nicht nur für die Kirchen, sondern zum Beispiel auch für die Kindertagesstätten. Zum Besitz der evangelischen Kirche zählen rund 75.000 Gebäude, darunter 21.000 Kirchen und Kapellen, wovon 17.000 unter Denkmalschutz stehen. In den östlichen Landesteilen sind 40 Prozent aller Kirchengebäude denkmalgeschützt.
800 Millionen Euro (8,0 Prozent) kosten Leitung und Verwaltung.
640 Millionen Euro (6,4 Prozent) werden für Zinsen, Tilgung und Rücklagen gebraucht. Diese Rücklagen sind nicht frei verfügbar, sondern zweckgebunden, um erhebliche Verpflichtungen gegenüber ihren Mitarbeitern - auch im Ruhestand - erfüllen zu können. Die Kirche sorgt damit für Zusatzrenten und Pensionen vor, also Ausgaben, die in der Zukunft auf sie zukommen werden.
550 Millionen Euro (5,5 Prozent) kostet die Versorgung, also Renten, Pensionen, Aufbau von Zusatzrenten, Ruhegehalts- und Hinterbliebenenversorgung sowie Krankenbeihilfe.
550 Millionen Euro (5,5 Prozent) werden für die diakonische Arbeit und die Sozialarbeit vor Ort in den Gemeinden ausgegeben.
330 Millionen Euro (3,3 Prozent) gehen an Darlehen, Vermögensverwaltung und Substanzerhaltungsrücklagen.
230 Millionen Euro (2,3 Prozent) kommen dem Bildungswesen und der Wissenschaft zugute.
180 Millionen Euro (1,8 Prozent) kosten besondere kirchliche Dienste wie die Erwachsenenbildung, Angebote wie das Evangelische Schulwerk und das " Haus kirchlicher Dienste" sowie besondere Seelsorgedienste.
180 Millionen Euro (1,8 Prozent) gehen an das Friedhofswesen.
170 Millionen Euro (1,7 Prozent) werden für die Ökumene und Weltmission bezahlt.
160 Millionen Eur o (1,6 Prozent) gehen an die staatliche Finanzverwaltung für den Einzug der Kirchensteuer.
80 Millionen Euro (0,8 Prozent) wendet die Kirche für ihre Öffentlichkeitsarbeit auf.
Transparenz und VerantwortungOberkirchenrat Dr. Jens Petersen, Leiter des Steuerreferats in der Finanzabteilung des Kirchenamtes der EKD, sagt: "Die evangelische Kirche ist es ihren Mitgliedern schuldig mit dem Geld, das sie uns für kirchliche Arbeit anvertrauen, so verantwortungsvoll wie möglich umzugehen. Deshalb herrscht bei uns in Finanzangelegenheiten uneingeschränkte Transparenz."
Die öffentlich tagenden Kirchenparlamente (Synoden) beschließen die Haushalte sowohl der EKD als auch der 20 Landeskirchen. In den Kirchgemeinden beschließen die gewählten Kirchenvorstände, für welche Zwecke das Geld in der jeweiligen Kirchengemeinde verwendet wird.
Die Kontrolle der Haushalte erfolgt durch das Oberrechnungsamt der EKD und unabhängige landeskirchliche Rechnungsprüfungsämter, welche den staatlichen Landesrechnungshöfen vergleichbar sind. Für alle Interessierten sind die kirchlichen Haushalte einzusehen.
Diese Offenheit mache Sonder- oder Schattenhaushalte unmöglich, sagt Petersen: "Auch ist es ausgeschlossen, dass eine einzelne Person etwa über Ausgaben bei kirchlichen Großprojekten entscheidet.".
Mit einem Gedankenspiel setzt er die Summe der Kirchensteuer in Relation: "Der Staat nimmt in einem Jahr rund 14 Milliarden Euro Tabaksteuer ein - bei etwa 20 Millionen Rauchern. Und für die 180 Millionen Euro für den Wiederaufbau der Dresdener Frauenkirche kann man gerade 35 Kilometer Autobahn bauen."