Lars Sobiraj

Online-Journalist, Bergisch Gladbach

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EU: Was die neue Antigeldwäsche-Richtlinie im Detail bedeutet

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Der letzten Freitag beschlossene Kompromiss von Vertretern der EU-Staaten und Europaparlaments-Abgeordneten über die neuen Antigeldwäsche-Richtlinie ist noch nicht rechtskräftig. Hier sind dennoch vorab die wichtigsten Punkte, die den Handel mit Kryptowährungen betreffen werden.

Wie wir bereits berichteten, haben sich Ende letzter Woche nach zähem Ringen Vertreter des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und vom Rat der Mitgliedstaaten auf eine neue EU-weite Antigeldwäsche-Richtlinie geeinigt. Der Kompromiss enthält bei weitem nicht alle Forderungen, um Steuervergehen besser aufdecken und sanktionieren zu können. Am Widerstand der EU-Mitgliedsstaaten sind zahlreiche Vorschläge des Parlaments gescheitert. Weitere Details über die verhandelten und abgewiesenen Punkte kann man dem Blog des grünen EP-Abgeordneten Sven Giegold entnehmen. Fest steht: Es geht immer weiter in Richtung Regulierung. Auch der Kreis der von der geplanten Regelung betroffenen Firmen wird auf die Anbieter elektronischer Geldbörsen und Wechselstuben virtueller Währungen ausgeweitet. Ganz offiziell ging es wie üblich um die Eindämmung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorfinanzierung.


Goodbye pseudoanonyme Transfers?


Angedacht ist eine zentrale Datenbank, die die Namen und Adressen der Anleger aus dem EU-Raum mit den Wallet-Adressen verknüpft. Dort könnten Ermittler mit einem berechtigten Interesse jederzeit überprüfen, welche EU-Bürger an Transfers beteiligt waren. Wem das nicht gefällt, müsste sich in etwa zwei Jahren einen Wallet-Anbieter außerhalb der EU-Zone suchen. Die Bundesanstalt BaFin und andere Regulierungsbehörden haben in der Vergangenheit mehrfach gefordert, dass für den Handel mit virtuellen Währungen die gleichen Regeln gelten sollen, wie für den konventionellen Devisen- und Rohstoffhandel. Bei derartigen Geschäften sind die Finanzdienstleister dazu verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zwingend festzuhalten. Anonyme Transaktionen sind laut der neuen Antigeldwäsche-Richtlinie ebenfalls verboten. Bleibt abzuwarten, wie die EU mit den schon jetzt bekannten Schlupflöchern technischer Natur umgehen will. Was ist mit anonymen Währungen wie Monero? Wie soll mit gemixten Bitcoin-Guthaben verfahren werden, deren Ursprung mit viel Aufwand verwischt wurde, um nur zwei Beispiele zu nennen.


Finanzämter sollen automatisch informiert werden

Auf jeden Fall sollen vermehrt die Finanzämter ins Spiel kommen, die in ländlichen Regionen mit der Versteuerung von Einkommen aufgrund des Handels von Kryptowährungen noch nichts anfangen können. Geplant ist eine gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung an das zuständige Finanzamt, sobald das Wallet-Guthaben eines EU-Bürgers in Fiatgeld umgewandelt, also beispielsweise auf das Girokonto des Anlegers ausgezahlt, werden soll. Vorerst gelten die automatischen Mitteilungen nach Medienangaben nur für den Handel mit Bitcoin. Unabhängig von der Art der digitalen Währung sind derartige Gewinne einkommenssteuerpflichtig, doch auch hier gibt es schon jetzt Freigrenzen und Ausnahmen, wie im Steuerrecht üblich.


Fazit


Noch bleibt alles beim Alten. Außerdem gilt es abzuwarten, ob die neue Regulierung tatsächlich in dieser Form auch vom EU-Parlament und allen EU-Staaten beschlossen wird. Fest steht: Sobald dies geschehen ist, wäre auch der deutsche Gesetzgeber gezwungen, die neue Richtlinie innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umzuwandeln. Es wird also noch etwas dauern, bis wir von der neuen Antigeldwäsche-Richtlinie betroffen sind. Außerdem erscheinen die Maßnahmen bei näherer Betrachtung nicht ganz so lückenlos, wie der Gesetzgeber das gerne hätte.

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