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Sechs Morddrohungen hat Roman Grafe schon erhalten. Sie kommen von jenen, denen seine Forderungen nicht gefallen. Seit dem Amoklauf in Winnenden kämpft Grafe für schärfere Waffengesetze in Deutschland. „Aus Mitgefühl", erklärt er. „Ich habe gehofft, dass endlich etwas dagegen getan wird."
Zehn Jahre sind seitdem vergangen. Noch immer gibt Grafe nicht auf. Vor wenigen Monaten hat der Journalist ein Buch veröffentlicht. Es trägt den provokanten Titel „Spaß und Tod". Grafe findet klare Worte für sein Anliegen: „Hätten wir jede Woche einen Amoklauf, wären Waffen längst verboten."
Karsten Dreher ist seit 32 Jahren aktiver Sportschütze. Für ihn ist der Umgang mit Waffen ganz normal. Ein Mal in der Woche geht er zum Schießen. Zu Hause hat er zehn Waffen - sieben Pistolen und Revolver, dazu drei Gewehre. „Der Amoklauf hat uns gewaltig geschadet", sagt Dreher resigniert. „Das war eine üble Sache für alle Sportschützen und Waffenbesitzer."
Er könne die Sorgen und Ängste der Bevölkerung verstehen. Dreher bedauert aber, dass Vorkommnisse mit Waffen oft auf dem Rücken der Schützen ausgetragen würden. „Viele machen keinen Unterschied, ob ein Täter die Waffe legal besessen oder sie sich illegal besorgt hat."
Das Waffengesetz regelt, wer eine Waffe besitzen darf und wie er diese aufbewahren muss. Besitzer müssen demnach das 18. Lebensjahr vollendet haben, die „erforderliche Zuverlässigkeit" und die „persönliche Eignung" erfüllen. Verurteilte Straftäter dürfen demnach keine Waffen besitzen. Waffenbesitzer müssen zudem die „erforderliche Sachkunde" und ein „Bedürfnis" nachweisen, zum Beispiel die Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein.
Der Vater des Winnender Amokläufers hatte seine Waffe und die Munition unverschlossen aufbewahrt. Wenige Monate nach dem Amoklauf wurde das Waffengesetz überarbeitet. Waffenbesitzer müssen seitdem mit unangekündigten Kontrollen rechnen. Auch ohne Verdacht kann seitdem überprüft werden, ob die Waffen vor fremdem Zugriff geschützt sind. Das geht Roman Grafe nicht weit genug. „Mehr als 90 Prozent der Opfer", sagt er, würde die Regelung nicht verhindern: „Es sind meistens die Sportschützen selber, die mit ihren eigenen Waffen töten. Auch wenn sie diese bis zum Tattag ordnungsgemäß einschließen."
In Baden-Württemberg wurden nach Angaben des Innenministeriums 94 Prozent der Waffenbesitzer bis Ende 2017 kontrolliert. Für Verstöße gegen die sichere Aufbewahrung drohen seit der Änderung höhere Strafen als zuvor - bis zu drei Jahre Gefängnis. „Ein Fehler ist die Verschärfung nicht, man hat ja gesehen, was passieren kann", sagt Karsten Dreher.
Seit der Gesetzesänderung wurde Dreher zwei Mal unangekündigt kontrolliert. Die Mitarbeiter überprüfen, ob die Waffen ordnungsgemäß gelagert und registriert sind. „Nervig" findet Dreher das, hat sich aber damit arrangiert: „Sie stehen ja nicht jede Woche vor meiner Tür."
Sportschützen sind mit einer Waffenbesitzkarte ausgestattet. Einen Waffenschein haben sie nicht. Das bedeutet: Sie dürfen die Waffen nur zu Hause aufbewahren und im Schützenhaus damit schießen. Das gilt auch für Karsten Dreher.
Seine Waffen sind in Schränken verstaut, zum Schützenhaus transportiert er sie in geschlossenen Behältnissen. „Waffe und Munition müssen getrennt gelagert werden", erläutert er. Den Schützen sei die Einhaltung dieser Regelung wichtig. „Die meisten wissen, dass es heute ein Privileg ist, eine Waffe zu Hause zu haben", sagt Dreher, der Vorsitzender des Schützenvereins Radolfzell ist. „Das will sich keiner verscherzen."
Glaubt man den Zahlen von Roman Grafe, scheint das nicht für alle Sportschützen zu gelten. Er zählt die Opfer, die mit Waffen von Sportschützen erschossen wurden: 250 Menschen sind es laut seinen Angaben seit 1990. „Diese hohe Zahl der Toten ist vielen Menschen noch immer nicht bewusst", sagt Grafe. Das Innenministerium selbst erfasst die Zahl nicht. Roman Grafe kann darüber nur den Kopf schütteln. „Wie soll die Wirksamkeit einer Verschärfung des Waffenrechts überprüft werden, wenn nicht mal die Opfer gezählt werden?"
Verstöße gegen das Waffengesetz dokumentiert das Bundeskriminalamt. Demnach gab es im Jahr 2017 38 000 Fälle, zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei handelte es sich meist um Fälle des illegalen Besitzes oder Handels, der illegalen Einfuhr oder Herstellung von Schusswaffen. Etwa 9000 Straftaten wurden im selben Jahr mit einer Schusswaffe begangen.
Laut Nationalem Waffenregister gibt es bundesweit eine Million Waffenbesitzer mit rund 5,5 Millionen Waffen. Deutschlandweit gibt es etwa drei Millionen Sportschützen. Rund ein Zehntel von ihnen schießt mit scharfen Schusswaffen. „Mit tödlichen Waffen muss keiner schießen, der seinen Sport ausüben und Kameradschaft erleben will", findet Grafe.
Karsten Dreher hält das Waffenrecht für ausreichend, teilweise sogar streng. „Viele denken, man könnte einfach in einen Laden gehen und sich dort eine Waffe holen", sagt Dreher. Doch selbst mit einer Waffenbesitzkarte sei das nicht so einfach. Dreher berichtet vom Kauf einer Kleinkalibersportpistole: Zunächst müsse er einige Zeit mit der Waffe schießen. Dann müssen der Verein und der Landesverband das Bedürfnis des Schützen bestätigen. Erst dann stellt die Behörde die Genehmigung für den Waffenkauf aus. „Es wird einem nicht einfach gemacht", sagt Dreher.
Roman Grafe hält der Gegenwind der Sportschützen nicht von seinem Ziel ab - im Gegenteil. Seit zehn Jahren kämpft er für schärfere Waffengesetze. Ob mit Erfolg, weiß er bisher nicht. Er will ein Verbot aller tödlichen Sportwaffen erreichen. Die Winnender Zeitung nannte ihn schon vor zehn Jahren „den wohl streitbarsten Kämpfer in dieser Republik für ein strengeres Waffengesetz". So steht es auch in der Autorenbeschreibung seines Buches. Und er will weiter ein streitbarer Kämpfer bleiben.