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Landtagswahl Sachsen 2019: Infos rund um die Wahl

Der sächsische Landtag hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Dresden. | Foto: cocoparisienne/Pixabay

Am 1. September 2019 findet die Landtagswahl in Sachsen statt. In unserem Wahl-Überblick erfährst du alles Wichtige rund um Parteien, Wahlsystem, Mindestalter und Stimmabgabe.

Worum geht es bei der Landtagswahl in Sachsen?

Bei der Landtagswahl Sachsen wird gewählt, wer in dem Landesparlament des Freistaats, dem sächsischen Landtag sitzt. Er ist für die Kontrolle von Staatsregierung (in anderen Bundesländern auch Landesregierung genannt) sowie Verwaltung und die Gesetzgebung im Bundesland verantwortlich. Außerdem entscheidet er über den Landeshaushalt. Innerhalb eines Bundeslandes entspricht der Landtag der Legislativen - so wie der Bundestag im Bund. Die Abgeordneten des sächsischen Landtags, der seinen Sitz in der Landeshauptstadt Dresden hat, werden alle fünf Jahre gewählt. Die Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.

Wer darf bei der Landtagswahl in Sachsen wählen?

Wahlberechtigt sind bei der Landtagswahl in Sachsen mit wenigen Ausnahmen alle deutschen Staatsbürger*innen, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben und am Wahltag volljährig sind. Wenn du wahlberechtigt bist, solltest du vor der Wahl eine Wahlberechtigungskarte per Post erhalten.

Landtagswahl Sachsen 2019: Wie viele Stimmen habe ich?

Wahlberechtige haben jeweils zwei Stimmen: Mit der ersten Stimme wählst du eine*n Abgeordnete*n, der*die deinen Wahlkreis direkt vertritt. Der*die Kandidat*in mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis zieht direkt in den Landtag ein. Es wird in 60 Wahlkreisen gewählt, sodass insgesamt 60 Abgeordnete mit einem Direktmandat in das Parlament einziehen. Mit der Direktwahl von Kandidat*innen soll gewährleistet werden, dass alle Regionen Sachsens im Landtag repräsentiert werden.

Mit der zweiten Stimmen wählst du eine Partei. Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Sitze im Parlament bekommt sie. Vergeben werden die Sitze nach zuvor aufgestellten Landeslisten. Mindestens 60 Abgeordnete ziehen über diese Landesliste in das Parlament ein. Insgesamt umfasst der sächsische Landtag in der Regel also 120 Sitze.

Wie bei allen Landtagswahlen gilt auch bei der Wahl in Sachsen die Fünfprozenthürde. Das bedeutet, dass eine Partei mindestens fünf Prozent der Stimmen erreichen muss, um in das Parlament einziehen zu dürfen. In Sachsen gibt es zusätzlich eine weitere Regelung: Hat eine Partei in mindestens zwei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen, darf sie so viele Personen von der Landesliste entsenden, wie sie Mandate hat.

Erringt eine Partei mehr Direktmandate als Listenmandat, entsteht ein Überhang: Die Partei kann mehr Plätze besetzen, als ihr im Verhältnis zu den anderen Parteien zustehen. Deshalb erhalten die anderen Parteien in einem solchen Fall sogenannte Ausgleichsmandate, um die verhältnismäßige Verteilung der Sitze herzustellen. Das schafft Gerechtigkeit, vergrößert das Parlament aber auch auf über 120 Sitze.

Parteien bei der Landtagswahl Sachsen

Bei der Landtagswahl in Sachsen stehen 19 Parteien zur Wahl. Jede Partei hat eine*n Spitzenkandidat*in aufgestellt.

Das sind die zur Wahl stehenden Parteien und ihre Spitzenkandidat*innen:

CDU (Michael Kretschmer) Die Linke (Rico Gebhardt) SPD (Martin Dulig) AfD (Jörg Urban) Die Grünen (Katja Meier) NPD (Peter Schreiber) FDP (Holger Zastrow) Freie Wähler (Cathleen Martin) Tierschutzpartei (Jürgen Wunderlich) Piraten (Henry Knut Michael) Die PARTEI (Philipp Henker) Bürgerrechtsbewegung Solidarität (Michael Gründler) Aufbruch deutscher Patrioten (Egbert Ermer) Die blaue Partei (Frauke Petry) Kommunistische Partei Deutschlands (Torsten Reichelt) Ökologisch-Demokratische Partei (Sebastian Högen) Partei der Humanisten (Dominic Ressel) Partei der Vernunft (Thomas Flach) Partei der Gesundheitsforschung (Andreas Kabus) Wie kann ich bei der Landtagswahl wählen?

Am Wahltag, dem 1. September, kannst du in deinem Wahllokal den Stimmzettel ausfüllen. In welchem Wahllokal du deine Stimme abgeben darfst, erfährst du durch die Wahlberechtigungskarte, die alle Wahlberechtigten vor der Wahl per Post erhalten. Alle Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wenn du weißt, dass du am 1. September nicht in deinem Wahllokal wählen kannst - zum Beispiel weil du im Urlaub bist - kannst du ab sechs Wochen vor der Wahl Briefwahl beantragen. Dafür füllst du den Vordruck zur Beantragung der Briefwahlunterlagen aus, der dir mit deiner Wahlbenachrichtigung zugesandt wurde. Dann erhältst du die Wahlunterlagen per Post und kannst sie in Ruhe zu Hause ausfüllen. Damit deine Stimmen zählen, solltest du den Wahlbrief spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abschicken.

Landtagswahl Sachsen 2014: Ergebnisse der letzten Wahl

Die letzte Landtagswahl in Sachsen fand 2014 statt. Damals gewann die CDU mit 39,4 Prozent der Stimmen die Wahl. Die Linke erhielt 18,9 Prozent, die SPD 12,4 Prozent, die AfD 9,7 Prozent, die Grünen 5,7 Prozent, die NPD 4,9 Prozent und die FDP 3,8 Prozent der Stimmen. CDU und SPD bildeten eine Koalition, Stanislaw Tillich blieb Ministerpräsident. Bei der Bundestagswahl am 24. September 2017 verlor die CDU massiv an Stimmen und erhielt nur 26,9 Prozent der Zweitstimmen. Die AfD erreichte dagegen 27 Prozent. Daraufhin trat Tillich als Ministerpräsident und Parteivorsitzender zurück. Seine Ämter übernahm Michael Kretschmar.

Wählen oder nicht wählen?

Über deine Kreuze auf dem Wahlzettel kannst du Einfluss auf die zukünftige Landespolitik nehmen. Deshalb ist es wichtig, wählen zu gehen. Bei der Landtagswahl 2014 war die Wahlbeteiligung in Sachsen mit 49,1 Prozent sehr gering.

Wir stellen dir die Wahlprogramme der großen Parteien CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD und FDP im Schnellcheck vor. Wenn du noch nicht genau weißt, welche Partei du wählen möchtest, kannst du auch den Wahl-O-Mat zur Landtagswahl 2019 als Entscheidungshilfe nutzen.

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