© dpa Missstände in Pflegeheimen: Sind Mängel im System dafür verantwortlich?
Pflegeheime haben eine starke Lobby, aber kein gutes Image. Besonders ist das in der Debatte über Sterbehilfe und Suizidbegleitung der Fall, in der die Qualität der Versorgung in der stationären Altenpflege eine wichtige Rolle spielt: „Wer sich nicht mehr selbst versorgen kann und auf keinen Fall in ein Altersheim umziehen will, hat einen triftigen Grund, um Suizidhilfe zu bitten", resümiert die Organisation Sterbehilfe Deutschland auf ihrer Homepage unter dem Stichwort „Altersheim". Bei Meinungsumfragen zeigen sich mal fünf, mal sieben Prozent bereit, für den Fall, dass sie Hilfe benötigen, in eine stationären Pflegeeinrichtung zu gehen.
Aber das Leben spielt sich nicht in kurzen Interviews und Fragebögen ab, und die Wirklichkeit lässt sich die Fragen nicht von empirischen Sozialforschern diktieren. Deswegen leben auch Menschen in Pflegeheimen, die das in früheren Jahren für sich als Möglichkeit ausgeschlossen haben. Wenn es ernst wird, wenn man die Treppen nicht mehr sicher steigen, sich nur noch mit Mühe aus dem Bett bewegen und nicht mehr selbst duschen kann, sehen viele keine andere Möglichkeit mehr und verlassen ihre eigenen vier Wände, um in eine Einrichtung zu ziehen, in der sie dann oft genug im Doppelzimmer leben müssen, die Essenszeiten nicht mehr frei bestimmen können und sich einer Heimordnung unterwerfen müssen.
Das positives Bild der TransparenzberichteVon etwa 2,5 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird etwa ein Drittel in den 11000 Heimen versorgt, die es hierzulande gibt. Und sie scheinen dort überraschenderweise gar nicht unzufrieden - zumindest kann das denken, wer den Zahlen der Pflegetransparenzberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vertraut. Im aktuellen, dritten Pflegebericht des Medizinischen Dienstes kann man nachlesen, dass 89,5 Prozent der befragten Pflegeheimbewohner konstatieren, dass „die zum Waschen abgegebene Wäsche zeitnah, vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben wird"; 86,5 Prozent sind der Auffassung, dass die Pflegenden sich „ausreichend Zeit" nehmen; auch das Essen schmeckt den allermeisten, und kaum einer meint, dass die Motivation zur aktivierenden Pflege unzureichend sei.
Kein Wunder also, dass die Pflegeheime ähnlich gute Noten kassieren. Allerdings ist die Grundlage für die Benotung durch die Bewohner dürftig. Die Klage, die der Rechtsanwalt Alexander Frey vor wenigen Wochen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat, spricht denn auch eine ganz andere Sprache als die Noten in den Transparenzberichten.
Wer die 21 Seiten liest, kann sich vorstellen, warum manche Menschen Interviewern gegenüber bekunden, lieber sterben zu wollen, als mit hohem Pflegebedarf weiterzuleben. Frey klagt in seiner eher leidenschaftlich, als juristisch-analytisch geschriebenen Beschwerdeschrift rechtswidrige Fixierungen von Pflegeheimbewohnern, den schlechten Ernährungszustand, unzureichende Wundversorgung, Sedierung durch Psychopharmaka und willkürliche Besuchsverbote gegen Angehörige an.
Auch Pflegeheimbewohner haben GrundrechteIn Freys Augen handelt es sich dabei um systembedingte Missstände, hervorgerufen durch zu wenig und zu schlecht ausgebildetes Personal. Der Jurist, der sich seit vielen Jahren mit der Situation in stationären Pflegeeinrichtungen befasst und zahlreiche Verfahren gegen Heime und die Heimaufsicht geführt hat, fordert die Verfassungsrichter auf, festzustellen, „dass die von der öffentlichen Gewalt zum Schutz der Pflegeheimbewohner in der BRD getroffenen Regelungen und Maßnahmen völlig unzulänglich sind, um deren Grundrechte zu schützen".
Den Gedanken, dass der Gesetzgeber Schutzpflichten gegenüber den Bewohnern von Pflegeheimen hat, die er in rechtlich angreifbarer Weise vernachlässigt, hat Frey aus einer Ende vergangenen Jahres veröffentlichten, vielbeachteten Dissertation der Regensburger Rechtswissenschaftlerin Susanne Moritz übernommen. Moritz entwickelt in ihrer gut 200 Seiten starken Arbeit die These, dass bei Verletzung dieser sogenannten legislativen Schutzpflichten eine Verfassungsbeschwerde ohne den langen Weg durch die Instanzen direkt in Karlsruhe eingelegt werden kann - eine Idee, die Frey ebenfalls aufgegriffen und die ihn ermutigt hat, sich wenige Monate nach Veröffentlichung der Doktorarbeit direkt an die Karlsruher Richter zu wenden.
Auch der Sozialverband VdK arbeitet derzeit an einer Verfassungsbeschwerde, die möglicherweise rechtlich fundierter formuliert sein wird, die aber die gleiche Stoßrichtung haben wird.
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