Zum Ende des Jahres habe ich eine gute Nachricht - und die sind ja nicht nur in dieser Kolumne, in der es um Arbeitskämpfe geht, rar gesät. In den ersten Wochen im neuen Jahr 2023 wird in Berlin eine sogenannte Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen Union Busting starten. Das bedeutet, dass Anzeigen gegen die Behinderung oder die Verhinderung von Betriebsräten tatsächlich bei Staatsanwälten landen, die speziell für diese Fälle geschult werden und sie dann auch tatsächlich bearbeiten. Das ist nicht nur in Berlin, sondern bundesweit einmalig.
„Was wir machen wollen, ist, innerhalb der Wirtschaftsstaatsanwaltschaft eine klare Zuweisung für diese Tatbestände zu schaffen", sagt mir der Rechtsanwalt Damiano Valgolio, der für die Partei Die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt und an der Durchsetzung der Union-Busting-Staatsanwaltschaften mitgearbeitet hat. Zuständig dafür ist Justizsenatorin Lena Kreck, ebenfalls Mitglied der Linken. In Berlin habe es zuletzt etwa fünf, sechs Anzeigen wegen Be- und Verhinderung von Betriebsratsarbeit pro Jahr gegeben, sagt Valgolio. „Das ist nach Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetztes eigentlich eine Strafttat, die aber de facto nicht verfolgt wird. Also gab es auch keine einzige Verurteilung."
Die Zahl der tatsächlichen Fälle dürfte viel höher liegen als fünf oder sechs pro Jahr. Berichte von Gewerkschaften und Hinweise an Journalist*innen, die wie ich das Thema bearbeiten, deuten darauf hin. Es geht um mittelständische Betriebe in Westdeutschland ebenso wie Lieferdienste in Großstädten. Für Beschäftigte und Betriebsräte ist es schwer, sich gegen den Druck und die Einschränkung ihrer Arbeit zu wehren. Oft holen sich Unternehmen Hilfe von spezialisierten Dienstleistern, vor allem Anwaltskanzleien, die Betroffene mürbe machen sollen. Meist landen die Fälle vor Gericht - aber nicht wegen Union Busting, sondern wegen angeblicher Vergehen der Beschäftigten.
Die Berliner Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft zum Thema Union Busting ist also ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung - und gleichzeitig ein Beispiel dafür, wie konkrete, linke Justizpolitik aussehen kann. Statt rassistischer „Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Clan-Kriminalität" oder Haft für Arme, die im Bus kein Ticket vorzeigen können, würde hier gegen mutmaßlich kriminelle Unternehmen ermittelt.
Eine Sollbruchstelle gibt es allerdings bei dieser eigentlich guten Nachricht: Im Frühjahr 2023 werden die Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Berlin wiederholt. Mal sehen, wer dann regieren wird. Dann stehen die Union-Busting-Schwerpunktstaatsanwaltschaften eventuell wieder auf dem Prüfstand.