1 abonnement et 0 abonnés
Émission radio

Kommentar zu Kompromiss § 219a

Chargement en cours…

Der Paragraf 219a verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Seit die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Internetseite angeblich Werbung für Abtreibung gemacht hat, wird über diesen Paragraphen heiß diskutiert. Die Große Koalition hat sich auf einen Kompromiss geeinigt. Der löst allerdings das Problem nicht und ist ein Hohn für Ärztinnen wie Kristina Hänel.