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Corona: Regeln für die Arbeit im Homeoffice

Auch wer neuerdings seine Arbeit in den eigenen vier Wänden erledigt, muss sich an Regeln halten. Vorschriften zu Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten gelten auch im Homeoffice. Foto: Daniel Naupold

Arbeitszeit, Versicherung, Steuern: Wer plötzlich nicht mehr im Büro, sondern zu Hause arbeitet, sollte die wichtigen Vorschriften kennen – und sich manchen Ärger ersparen.


Homeoffice ist nicht gleich Homeoffice. Eigentlich spricht man bei Beschäftigten, die tatsächlich dauerhaft in der eigenen Wohnung arbeiten, von einem sogenannten Telearbeitsplatz. Dafür gelten – beispielsweise beim Arbeitsschutz – strenge gesetzliche Vorgaben.

Was viele Betriebe wegen der Coronakrise derzeit machen, entspricht dagegen eher der sogenannten mobilen Arbeit. Bislang verstand man darunter zum Beispiel das gelegentliche Beantworten von E-Mails am Abend. Für das mobile Arbeiten gibt es quasi keinen gesetzlichen Rahmen. Trotzdem sollten Mitarbeiter, die in den kommenden Wochen wegen der Corona-Epidemie von zu Hause arbeiten, einige Dinge beachten.


Habe ich ein Recht darauf, im Homeoffice zu arbeiten?


In Deutschland gibt es laut Bundesarbeitsministerium keinen gesetzlichen Anspruch, von zu Hause zu arbeiten. Wenn auch im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung dazu nichts geregelt ist, müsse das jeder Mitarbeiter individuell mit seinem Chef abklären. Das gilt auch, wenn Schulen und Kindergärten geschlossen sind und Eltern den Nachwuchs betreuen müssen. Allerdings finden viele Unternehmen hier bereits pragmatische Lösungen. Das geht vom Homeoffice, über kreative Arbeitszeitmodelle bis hin zur Einrichtung von Zeitkonten.


Ich habe Angst mich anzustecken: Kann ich zu Hause bleiben?


Um vom sogenannten Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, müsste es laut der Schweinfurter Arbeitsrechtlerin Dorothea Burkard für die Mitarbeiter unzumutbar sein, zur Arbeit zu gehen. Dies wäre unter anderem der Fall, wenn die Gesundheit ernsthaft gefährdet ist. Hat sich beispielsweise ein Kollege mit dem Coronavirus infiziert, könne das ein Grund sein, zu Hause zu bleiben – zumindest so lange unklar ist, wer sich in der eigenen Abteilung alles angesteckt hat.


Kann mir mein Arbeitgeber Homeoffice gegen meinen Willen verordnen?


Auch hier gilt: Der Chef darf nicht einfach die eigene Wohnung als Ausweichbüro nutzen. Solange im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag dazu nichts geregelt ist, müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer laut Burkard einigen.

Neuigkeiten zur Corona-Epidemie Kann ich daheim am Schreibtisch bis tief in die Nacht arbeiten?

Auch wer in den eigenen vier Wänden am Laptop sitzt, muss sich an das Arbeitszeitgesetz halten. Wenn nichts anderes geregelt ist, dürften Beschäftigte in der Regel höchstens acht Stunden am Tag arbeiten und müssten die Pausenzeiten einhalten, erklärt Dorothea Burkard. Auch im Homeoffice muss der Chef das kontrollieren und dokumentieren. Prinzipiell kann man auch nachts um 23 Uhr noch E-Mails beantworten, dann darf man aber am nächsten Tag erst um 10 Uhr wieder mit der Arbeit starten. So sieht es die Regelung zur Ruhezeit vor.


Wie sieht es mit der Ausstattung im Homeoffice aus?


Der Arbeitgeber muss alles bereitstellen, was man zum Arbeiten braucht – beispielsweise Laptop, Telefon, Briefpapier oder einen Drucker. Beschäftigte könnten, solange nichts anderes vereinbart wurde, nicht gezwungen werden, ihre privaten Geräte zu nutzen, so Burkard. Auch Rechnungen für berufliche Telefonate oder Portokosten müsse der Arbeitgeber tragen. Anders sehe es aus, wenn man nicht weiß, wo man seine Kinder unterbringen soll, und der Chef einem netterweise erlaubt, im Homeoffice zu arbeiten. Dann muss der Arbeitgeber einen nicht zwingend ausstatten und alle Kosten übernehmen.


Kann ich mein privates Büro von der Steuer absetzen?


Man könne die Ausstattung eines privaten Büros – etwa Technik, Möbel, Lampen oder ein Regal – genauso wie anteilig die Kosten für Miete und Strom in der Steuererklärung geltend machen, erklärt Christian Böke vom Steuerberaterverband. Begünstigt würden allerdings nur Arbeitnehmer, die das Home-Office nutzen müssen. "Wer in der Firma einen Arbeitsplatz hat, der jederzeit nutzbar ist, kann auf diese Steuervorteile nicht zurückgreifen." Das Finanzamt akzeptiere grundsätzlich nur Bürokosten für einen separaten Raum. "Die Arbeitsecke im Wohnzimmer oder Flur wird noch nicht anerkannt."


Bin ich im Homeoffice bei Unfällen versichert?


Grundsätzlich ja. Allerdings gilt dies laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung nur für "Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Arbeit". Wer sich ein Glas Wasser in der Küche holt, ist zum Beispiel nicht versichert. Das gilt auch für den Gang aufs Klo – so zumindest eine Entscheidung des Sozialgerichts München. Die Begründung: Der Arbeitgeber habe dort keinen Einfluss auf die Sicherheit der Einrichtung.

Mit Informationen von dpa


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