7 abonnements et 3 abonnés
Article

Regierung in der Kritik: "Pflegeeltern werden ausgegrenzt"

An über 250.000 Kinder wurde das bayerische Familiengeld schon ausgezahlt – Eltern von Pflegekindern aber gehen leer aus.

An über 250.000 Kinder wurde das bayerische Familiengeld schon ausgezahlt – Eltern von Pflegekindern aber gehen leer aus. Jetzt wächst der Druck auf die Staatsregierung.

 

Die Diskussionen um das neue Familiengeld ebben nicht ab. In einer aktuellen Pressemitteilung kritisieren die Grünen, dass einige Hundert Pflegeeltern in Bayern kein Familiengeld bekommen. Auch diese Redaktion machte deren Frust bereits im November zum Thema. Nun fordert die Landtagsfraktion ein sofortiges "Ende der Ungleichbehandlung". Peter Able, Vorsitzender des Landesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien, ärgert sich, dass Pflegeeltern wieder hinten runter fallen. "Bei jeder Gelegenheit erwähnt die Politik, wie sehr Pflegeeltern Kommunen und Jugendämter entlasten, doch honoriert wird diese Leistung nicht."

Dabei geht es ihm gar nicht so sehr um das Geld - in der Regel sind das bis zu 6000 Euro für ein Kleinkind, gestaffelt in monatlichen Beträgen von 250 Euro über 24 Monate. Vielmehr ärgert ihn, dass die Staatsregierung das Bild vermittle, es gebe "Eltern erster und zweiter Klasse. Früher haben Pflegeeltern nicht mal bei der Wahl des Elternbeirats in der Schule ein Stimmrecht gehabt", erzählt Able, der seit 24 Jahren für ein Ende dieser Ungleichbehandlung kämpft.

Kerstin Celina: "Gerechtigkeitslücke" muss geschlossen werden

Gleichzeitig räumt er ein, dass nicht wenige Pflegefamilien dringend finanzielle Unterstützung bräuchten: Einerseits sei die Einkommenssituationen in den Familien sehr unterschiedlich, andererseits sind die Jugendämter bei Zuschüssen von Region zu Region unterschiedlich großzügig. Zusammenfassend sagt Peter Able: "Das Pflegegeld, das als Entschädigung für Pflege und Erziehung des Kindes gedacht ist, deckt oft nur die Grundausgaben. Wenn man den Kindern mehr Teilhabe bieten will, beispielsweise durch Musikunterricht oder Klassenfahrten, wird das Geld schnell knapp. Hier hätten sich auch die Eltern von Pflegekindern über eine zusätzliche Finanzspritze in Form des Familiengeldes gefreut."

Die sozialpolitische Sprecherin der bayerischen Grünen, Landtagsabgeordnete Kerstin Celina aus Kürnach (Lkr. Würzburg), verlangt, dass diese "Gerechtigkeitslücke" beim Familiengeld "unverzüglich geschlossen" wird. "Erstklassig betreute Pflegekinder dürfen nicht zweitklassig behandelt werden", so Celina. An 250.000 Kinder wurde das Familiengeld schon ausgezahlt, 776 Millionen sind im Haushalt veranschlagt: Finanziell würde die Förderung auch bei Pflegekindern kaum ins Gewicht fallen. Ein entsprechender Änderungsantrag der Grünen hat der Landtag im Juli trotzdem abgelehnt.

Aus einer Antwort des Sozialministeriums geht hervor, dass in Bayern derzeit 625 Kinder unter drei Jahren in Vollzeitpflege betreut werden. Laut den Grünen könnten – statistisch gesehen – zwei Drittel von Ihnen Familiengeld zustehen. Ausgezahlt wird das Geld aber nicht.

Sozialministerium: Pflegeeltern erhalten bereits "vielfältige Leistungen"

Ein Sprecher des Sozialministeriums rückt die juristische Problematik in den Fokus und erklärt dies gegenüber dieser Redaktion mit den "vielfältigen Leistungen", die insbesondere Pflegeeltern auf Grundlage von Bundesgesetzen zustehen, und hat dabei das besonders das Pflegegeld im Blick. Das verfolge laut Sozialministerium, was die "Anerkennung der Familienleistung betrifft", dieselben Ziele wie das Familiengeld, wo jedoch im Gesetz ausdrücklich die Erziehung des eigenen Kindes verlangt wird. Einzige Ausnahme: die Adoptionspflege - eine Art Probephase vor der Adoption eines Kindes. Das Ministerium ergänzt, dass Pflegeeltern auch keinen Anspruch auf das Landeserziehungs- und das Betreuungsgeld hatten. Beide wurden dieses Jahr durch das Familiengeld abgelöst.

Die Grünen-Politikerin Kerstin Celina kritisiert die widersprüchliche Argumentation des CSU-geführten Sozialministeriums. Auf der einen Seite erkläre das Ministerium Pflegeeltern würden schon "Leistungen zum Unterhalt" (Pflegegeld) bekommen, weshalb kein Anspruch auf Familiengeld bestünde. Bei der Frage der Anrechnung auf Hartz-IV-Leistungen beteuert die Staatsregierung dagegen, dass das Familiengeld keine Leistung zum Lebensunterhalt darstelle. Im Gegenteil: Das Familiengeld sei eine spezielle " Anerkennung der Erziehungsleistung“, argumentiert die bayerische Staatsregierung im Streit mit dem Bundesarbeitsministerium. "In dieser Logik ist es nicht nachvollziehbar, dass die Erziehungsleistung von Pflegeeltern keine Anerkennung erfahren soll", erklärt Kerstin Celina. 

Die Politik muss einen rechtlichen Weg finden, dass das Familiengeld auch an Pflegeeltern ausbezahlt werden könne, appelliert Peter Able. Wenn dies dann mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden müsse, sei das eben so. Ihm geht es um das Signal. "Pflegekinder dürfen nicht in eine extra Schublade gesteckt werden."

 

Grundsätzliches zum Familiengeld

Anspruch auf Familiengeld hat laut dem Zentrum Bayern für Familie und Soziales, wer seine Hauptwohnung in Bayern hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und dieses Kind selbst erzieht. Familiengeld kann auch bezogen werden, wenn das Kind eine Kindertageseinrichtung besucht.

Bezugsberechtigt sind Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die ab dem 1.10.2015 geboren sind - die Bezugslänge ist damit höchstens 24 Monate. Pro Kind gibt es 250 Euro monatlich. Ab dem dritten Kind steigt der Betrag auf 300 Euro.

Das bayerische Familiengeld startete zum 1. September 2018, es ist unabhängig von einem Elterngeldbezug. Parallel zum Familiengeld können also Basiselterngeld, Elterngeld-Plus und auch Partnerschaftsbonus bezogen werden.

Wer in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld. Für 98 Prozent der Eltern ist damit kein weiteres Tätigwerden erforderlich.

Für alle anderen gibt es einen Antrag auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales. Die Regionalstelle Unterfranken hat ein zentrales Servicetelefon zur Einführung des Familiengelds eingerichtet. Unter Tel. (09 31) 32 09 09 29 können Eltern von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr sich zum Familiengeld beraten lassen. 

Rétablir l'original