Seit einigen Jahren liegt das Gärtnern in der Großstadt, Urban Gardening, im Trend. Dabei handelt es sich um das ökologische Engagement der Bevölkerung, öffentliche Flächen im Stadtgebiet zu bepflanzen, Obst, Gemüse, Kräuter oder Blumen zu ziehen und die geernteten Früchte selbst zu nutzen. Zu den Zielen dieser auch als Urban Farming bezeichneten alten Tradition des Gärtnerns sind die Begrünung und Belebung freier Flächen oder Brachen im Stadtgebiet, die Verbesserung des Mikroklimas und ein wenig die Selbstversorgung mit frei von chemischen Pflanzenschutzmitteln gezogenem Bio-Anbau.
Sozialer Aspekt steht im Vordergrund
Ein besonders bedeutender Gedanke rund um das gemeinschaftliche Gärtnern ist jedoch sozialer Natur. Der von Anrainern, Mietern oder Eigentümern verschönerte grüne Nachbarschaftsgarten gilt vor allem als interkultureller Treffpunkt, als soziale Infrastruktur und dient damit auch der Freizeitgestaltung. Während früher in Klein- oder Schrebergärten die Selbstversorgung im Vordergrund gestanden hat, liegt die Betonung im Urban Gardening in einer gemeinschaftlichen, unabhängigen Aktivität, die zudem das Stadtbild verbessert.
Grün macht Stadt
Das freie Stadtgärtnern auf öffentlichen Flächen wird wertgeschätzt. Von der Bevölkerung, den Stadtregierenden, Kleingartenverbänden, Initiativen wie „Grün macht Schule oder Kindergarten" und Wohnbaugesellschaften, die beispielsweise Innenhöfe von den Bewohnern zum Gartenparadies umgestalten lassen. Urban Gardeners ackern auf Grünstreifen, in Nachbarschafts- und Gemeinschaftsgärten oder auf den Dächern der deutschen Großstädte. Egal ob im Hamburger Gartendeck in St. Pauli, in den Berliner Prinzessinnengarten am Moritzplatz oder im Münchner Bienengarten Pasing: Urban Gardening verbindet und verpflichtet. Einheitliche Vorschriften zur Bewirtschaftung einer Fläche gibt es in dieser Bewegung nicht. Jedes Bundesland, jede Stadt oder Kommune trägt mit eigenen Vorstellungen und Kapazitäten zum Gartenglück eines jeweiligen Umfeldes bei.
Urban Gardening ist bienenfreundlich
Urban Gardening, das im Gegensatz zu Guerilla Gardening ohne Zustimmung des jeweiligen Flächeneigentümers auf offizielle Weise erfolgt, findet man dort, wo der Eigentümer seine Zustimmung erteilt hat. Mit vielfältig gepflanzten Gärten und Beeten trägt die grün-gemeinschaftliche Stadtbewegung einerseits zur ökologischen Verbesserung des unmittelbaren Lebensraumes bei. Andererseits bietet das Stadtgärtnern Bienen mit dem Blumen- und Pflanzenangebot ein bienenfreundliches Lebensumfeld.
Urban Beekeeping schreitet voran
Viele Hobbygärtner widmen sich zudem dem Bienenschutz. Nach dem Stadtgärtnern liegt Urban Beekeeping auch in der Honignation Deutschland im Trend. Rund 2000 professionelle und Hobby-Imker geben damit Bienenvölkern ein Stadt-Zuhause, unternehmen etwas gegen das Bienensterben und unterstützen damit die biologische Vielfalt in den Parks, Gärten und Balkonen der Stadt.
Bienenhaltung auf dem Balkon ist mit dem Vermieter und der Nachbarschaft abzusprechen
Es ist eine gute Sache, dem Bienensterben entgegenzuwirken. Es ist aber auch dienlich, um Rechts- oder Nachbarschaftsstreitereien zu verhindern, sich mit Nachbarn oder dem Vermieter über die angedachte Bienenhaltung auf dem Balkon oder der Terrasse zu verständigen. Denn die Biene als Wildtier ist im Mietvertrag nicht geregelt. 2014 hat das Hamburger Amtsgericht entschieden, dass Bienenhaltung auf dem Balkon den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung überschreitet. Zudem muss das Halten von Bienen beim Veterinäramt gemeldet werden, eine haftpflichtversicherungsrechtliche Abklärung ist zu empfehlen.
Gesetz verbietet Bienenzucht nicht grundsätzlich
Von Gesetzes wegen ist das Halten von Bienen auf seinem eigenen Grundstück, auf der Terrasse oder dem Balkon nicht grundsätzlich verboten, wenn Nachbarn durch einen Bienenstock nicht ungebührend, über das Toleranzmaß hinaus oder nachhaltig beeinträchtigt sind. Mieter müssen daher vor Beginn der Bienenzucht ein diesbezügliches Einverständnis des Vermieters einholen und sollten die Entscheidung zur Hobby-Imkerei im Einvernehmen mit den Nachbarn treffen. Wann eine Beeinträchtigung durch Bienenvölker tatsächlich gegeben ist, und eine Bienenzucht am eigenen Grundstück oder auch auf dem gemieteten Objekt aufgrund aufgebrachter Anrainer untersagt werden kann, scheint einigen Gerichtsurteilen zufolge immer eine Einzelfallentscheidung zu sein.
Auf für das Bepflanzen von Balkon und Terrasse gilt die Einhaltung bestimmter Empfehlungen. Auswüchse des Stadtgärtnerns auf den Außenbereichen wie wilder Efeu- oder Kletterhortensien-Bewuchs werden wegen möglicher Fassadenbeschädigung seitens des Vermieters nicht immer erlaubt, und eine Trauerweide auf einem kleinen Balkon unterzubringen wäre möglicherweise der Statik, aber vor allem der Nachbarschaft nicht zuträglich. Im Sinne guter Wohn- und Nachbarschaftsverhältnisse ist bei „grenzüberschreitenden" Projekten wie dem Imkern oder überragenden Hobbygärtnern sind stets Rücksichtnahme und Einverständnis gefragt, damit der Stadtgarten weiterhin grünt und summt.