Wir leben in einer Welt voller Insekten, die weitaus mehr als die Hälfte aller weltweit existenten Tierarten ausmachen. Mehr als eine Million Arten sind bekannt. In Deutschland gibt es laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit rund 33.000 Insektenarten.
Wespen, Bienen und Hornissen unter besonders strengem Schutz
Seit Jahren reduziert sich ihr Bestand aus verschiedenen Gründen. Daher stehen viele Insektenarten wie die zu den Hautflüglern gehörenden Bienen, Wespen und Hornissen unter strengem und besonderem Schutz. Für das Fangen, Verletzen, Töten von Wildbienen, Hornissen, Wespen oder Hummeln sowie für die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten fallen in Deutschland Bußgelder bis zu 50.000 Euro an. Alle wichtigen Informationen dazu enthält der Bußgeldkatalog unter bussgeldkatalog.org.
Gerade im Hoch- und Spätsommer fallen die staatenbildenden Fluginsekten auf der Suche nach Nahrungsquellen besonders auf. Ab und an tauchen auch einjährige Nester von Wespen oder Hornissen, die im Gegensatz zu Hummeln keine Erdnester errichten, in den Gärten oder an Häuserwänden auf.
Entfernung von Wespen- und Hornissennestern ist verboten
Insekten wie Bienen, Wespen, Hornissen oder Hummeln stehen unter Arten- und Entwicklungsschutz. Auch ihre Nester dürfen daher nicht grundlos und ohne gegebene Notwendigkeit entfernt werden. Vor allem nicht eigenmächtig. Grundsätzlich gelten die Insektenvölker als nicht gefährlich und stechen nur, wenn sie sich bedroht fühlen. Der Naturschutzbund hat dazu unter nabu.de entsprechende Verhaltenstipps parat und empfiehlt einen Mindestabstand von zwei bis drei Metern zu einem Nest.
Laut Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören". Manchmal und in Ausnahmefällen ist es jedoch notwendig, Hornissen- oder Wespennester aus dem Garten, von der Hausmauer oder unter dem Dach entfernen oder umsiedeln zu lassen. Weil sich beispielsweise Kleinkinder oder Allergiker in unmittelbarer Umgebung dauerhaft aufhalten.
Nester müssen fachmännisch umgesiedelt werden
Über eine Beseitigung oder mögliche Umsiedelung des Nestes aufgrund unmittelbarer Gefahr entscheiden Experten wie Imker, Schädlingsbekämpfer, die Feuerwehr, die Naturschutzbehörde oder Stadtverwaltung. Experten der Naturschutzbehörde können die jeweilige Wespenart identifizieren, auch Lebensbeeinträchtigung und eine mögliche Gefahr feststellen. Ein Kammerjäger oder auch die Feuerwehr kann für die Umsiedelung eines Nestes verantwortlich zeichnen.
Wer eigenhändig ein solches Nest entfernt oder zerstört, muss mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen. Zudem stellt dies eine große Gefahr dar, weil die Insektenvölker ihre Nester verteidigen, sich durch den menschlichen Eingriff möglicherweise bedroht fühlen und eben dann stechen können.
Vermieter über Nistplatz an oder auf der Immobilie informieren
Entdeckt man ein Wespen- oder Hornissennest in unmittelbarer Umgebung zur Wohnimmobilie oder an dieser selbst, gilt es, zuständige Experten wie Kammerjäger oder Fachmänner der Naturschutzbehörde zu kontaktieren. Als Mieter ist man verpflichtet, den Vermieter darüber zu informieren, der bestenfalls einen geeigneten Fachmann zu Rate zieht und diesen mit der Beseitigung des Mangels an der Wohnimmobilie beauftragt. Grundsätzlich ist der Vermieter innerhalb einer gesetzten Frist zum Handeln und für die Kostenübernahme der Beseitigung verpflichtet, wenn das Nest eine erhebliche Beeinträchtigung, Gesundheitsgefährdung oder Akut-Maßnahme - einen Mangel am Mietobjekt - darstellt.