The Mobility House hat langjährige Erfahrung mit Lademöglichkeiten für Elektroautos und klärt in einer mehrteiligen Serie zum Thema Eichrecht auf, wie eine eichrechtskonforme Ladelösung aufgebaut sein und abrechnen muss. Und wo sie überhaupt zwingend erforderlich ist, denn es gibt einige Ausnahmen. Dazu haben wir mit Hilfe von Experten mehrere konkrete Anwendungsfälle durchgespielt, die unter anderem für Gewerbe und Unternehmen, Flottenbetreiber, Hotels, Immobilienbesitzer und Wohnungseigentümer relevant sind.
Mit dem Elektroauto war es - anders als bei Saft oder Käse - bislang nicht ganz so einfach nachzuvollziehen, wie sich die Rechnung für den geladenen Strom zusammenstellt: Mancher Betreiber rechnete bislang minutengenau per Zeittarif ab, ein anderer verlangte eine Pauschale je Ladevorgang oder eine monatliche Flatrate, der nächste erhob sein Entgelt auf Basis der Energieeinheit Kilowattstunde (kWh) und mancher zusätzlich eine Grundgebühr. Was für ein Wirrwarr denkt man sich. Zu recht. Doch damit soll nun - zumindest in Teilen - Schluss sein.
Dreiteilige Artikelserie für The Mobility House