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Vier Tage nach dem Verbot eines rechtsradikalen Aufmarsches in der Hamburger Innenstadt, hat der Veranstalter des "Tages der Patrioten" Widerspruch gegen die polizeiliche Verfügung eingereicht. Vor dem Hamburger Verwaltungsgericht legte er am Montag "einstweiligen Rechtsschutz" ein, bestätigte Sprecherin Anne Groß, Richterin am Oberverwaltungsgericht.
Sollte das Gericht dem Ansinnen des Anmelders entsprechen, hätte dies aufschiebende Wirkung. Der Aufmarsch dürfte trotz Verbotsverfügung am kommenden Sonnabend stattfinden. Die Polizei habe die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, sagte Sprecherin Groß. "Das Verwaltungsgericht ist bemüht, zeitangemessen zu entscheiden. Mit einer Entscheidung heute wird nicht zu rechnen sein."
Hält die Begründung des Verbots durch die Polizei stand?Dass der Anmelder sich gegen die Verbotsverfügung wehren würde, war bereits erwartet worden. Als sicher gilt, dass bis kurz vor Beginn der Versammlung darum gestritten wird, ob der "Tag der Patrioten" stattfinden darf oder nicht. Der Anmelder könnte, sollte die Zeit dazu reichen, bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Mit Spannung wird erwartet, ob die Begründung des Verbots durch die Polizei vor dem Verwaltungsgericht standhalten wird.
Die Sicherheitsbehörde hatte ihr Verbot mit zu erwartenden Straftaten von Rechts und Links begründet. Aber auch mit der zu niedrigen Zahl der ihr zur Verfügung stehenden Polizeikräfte argumentiert. So sollen am kommenden Wochenende kaum auswärtige Kräfte frei sein, die in Hamburg eingesetzt werden könnten.
Erwartet wurde, dass bundesweit viele Hooligans dem Aufruf aus Hamburg folgen werden. Auf der anderen Seite mobilisierte die linke Szene seit Monaten gegen den Aufmarsch. Zudem wurde damit gerechnet, dass Tausende bürgerliche Gegendemonstranten auf die Straße gehen, um ein Zeichen gegen Rechtsradikalismus in Hamburg zu setzen. Die Polizei soll bis zu 4000 Polizisten aus anderen Bundesländern angefordert haben.