Etliche Deutsche engagieren sich schon. Sie arbeiten z. B. ehrenamtlich in Flüchtlingsheimen, bieten Wohnraum oder Jobs an, spenden Kleidung oder Geld. Andere würden gern helfen, wissen aber nicht, wie sie es genau anstellen sollen. BILD sagt: Das kann ich jetzt tun!
Ehrenamtlich helfen► Welche ehrenamtliche Hilfe wird gebraucht?
Der Bedarf ist groß: Deutschkurse und Nachhilfe geben, Essen verteilen, Anträge ausfüllen, bei Wohnungssuche helfen. Aber auch Helfer bei Freizeitangeboten (z. B. Koch- und Strickkurse, Fußballspielen).
► Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Meist keine. Oft wird allerdings ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
► Welche Berufsgruppen werden besonders benötigt?
Susanne Pohl vom Deutschen Roten Kreuz (DRK): „Meistens werden Menschen mit Qualifikation für Dolmetschertätigkeiten, Kinderbetreuung, Sport- und Sprachunterricht gebraucht. Auf jeden Fall sollte in den Notunterkünften nachgefragt werden, welche Helfer dort gesucht werden."
► Kann ich Mentor für einen Flüchtling werden?
In verschiedenen Großstädten werden Mentorenschaften für einen gewissen Zeitraum (meist mehrere Monate) angeboten. Mentoren müssen meist ein Seminar belegen, begleiten den Flüchtling auf Behördengängen etc. Der Aufwand pro Woche ist ca. 6 Stunden. Man kann auch eine Patenschaft für minderjährige Flüchtlinge übernehmen, die alleine ins Land gekommen sind.
Kontakte: Am besten wenden Sie sich an den Flüchtlingsrat e.V. Ihres Bundeslandes oder direkt an das Flüchtlingsheim vor Ort. Helfen mit GeldspendenGeldspenden nehmen z. B. das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Caritasverband, die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl und „Ein Herz für Kinder" entgegen. Zudem haben viele Städte zentrale Spenden-Konten eingerichtet.
Eine Übersicht über die Organisationen gibt es beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) im Internet unter: www.dzi.de/ spenderberatung Tel.: 030 839 001 0 Helfen mit Jobs► Was muss ich beachten, wenn ich einen Flüchtling einstellen will?
Während der ersten drei Monate dürfen Flüchtlinge nicht arbeiten, höchstens ein Praktikum oder eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde übernehmen. Danach können Unternehmer die Flüchtlinge nur beschäftigen, wenn kein geeigneter Deutscher oder EU-Bürger für diesen Job zur Verfügung steht. Für Auszubildende gilt diese Vorrangregelung nicht.
► Wann bekommt ein Flüchtling eine Arbeitserlaubnis?
Meistens erst nach 15 Monaten. Dann können Unternehmen die Flüchtlinge ohne Einschränkungen einstellen.
Kontakt: Xenos, ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.xenos-de.de). Helfen mit Sach-Spenden► Was wird benötigt?
Toilettenartikel (Shampoo, Duschgel), Decken, Spielzeug, Schreibunterlagen - und Kleidung.
► Soll ich mit einer gepackten Kiste einfach zum Flüchtlingsheim fahren?
Günter Burkhardt (58, „Pro Asyl"): „Besser, Sie kontaktieren vorher die örtlichen Hilfsgruppen und Aufnahmestellen und fragen, was genau gebraucht wird."
► Ist es sinnvoll, Lebensmittel zu spenden?
Durchaus. Viele Heime und Erstaufnahmestellen geben auf ihren Internetseiten täglich an, was benötigt wird.
Kontakte: Es gibt keinen bundeseinheitlichen Kontakt. Das DRK (www.drk.de) z. B. vermittelt Kontakte über seine Kreisverbände. Helfen mit Wohnraum► Ich möchte einen Flüchtling aufnehmen. Was muss ich tun?
Kompliziert. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Der zukünftige Mitbewohner braucht die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
► Wie kann ich einen Mitbewohner finden?
In Begegnungsstätten oder Flüchtlingsberatungsstellen! Klären Sie vor Ort, ob Sie eine Familie, einen Mann oder eine Frau aufnehmen wollen. Die private Initiative „Flüchtlinge willkommen" hat sich darauf spezialisiert, Flüchtlinge bundesweit in WGs unterzubringen.
► Kann ich Miete verlangen?
Ja. Wenn das Sozialamt der Stadt die Unterbringung in Privatwohnungen finanziert.
► Muss ich meinen Vermieter vorher fragen, wenn ich selber in Miete wohne?
Wenn Untervermietung genehmigt ist, handhaben Sie das wie bei einer Wohngemeinschaft.
► Wer haftet für eventuelle Schäden?
„Es gibt keinen flüchtlingsspezifischen Versicherungsfall. Wenn die Spülmaschine kaputt geht, zahlt die Hausratversicherung des Vermieters. Wenn etwas runterfällt, zahlt die Haftpflichtversicherung des Flüchtlings, sofern eine abgeschlossen ist; ansonsten der Flüchtling selbst", sagt ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Kontakt: Bei „Pro Asyl" (Tel. 069-24 23 14 20) unter „www.fluechtlinge-willkommen.de" kann man alle wichtigen Daten hinterlegen. Die Mitarbeiter melden sich. Und wie helfen Sie?Überall in Deutschland kümmern sich Menschen um Flüchtlinge. Gehören auch Sie zu den Helfern? Haben Sie Flüchtlinge aufgenommen? Betreuen Sie Kinder, geben Sie Deutschunterricht?
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