WDR legt Nichtzulassungsbeschwerde ein
Mit Schreiben vom 16. März 2012 hat der Anwalt des WDR, Gernot Lehr, beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschwerde gegen die Nichtzulassung zur Revision eingelegt. Mit der Einlegung der Beschwerde ist die Rechtskraft des Urteils gehemmt. Der WDR hat nun noch bis Ende April 2012 Zeit, um seine Beschwerde schriftlich zu begründen.
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