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Jede Minute zählt

Weil er mit dem Auto fuhr, bekommt ein Berufsschüler die Fahrtkosten zur Schule nicht erstattet. Beim Prozess ging es um jede Minute. Vor dem Verwaltungsgericht München entschieden neun Minuten den ganzen Fall.


Bei stundenlangen Autofahrten sind neun Minuten eigentlich keine lange Zeit. Ein bisschen Pech mit roten Ampeln reicht da meistens schon, damit die errechnete Ankunftszeit des Navigationssystems nicht mehr stimmt. In den meisten Fällen sind neun Minuten mehr oder weniger egal. In den meisten Fällen.


Vor dem Verwaltungsgericht München entschieden diese neun Minuten am Ende jedoch den ganzen Fall. Das Gericht urteilte, dass ein Berufsschüler keinen Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung hat, wenn er mit dem Auto anstatt mit dem Zug in die Schule fährt. Dabei ist es nicht entscheidend, ob der Schüler kurz vor dem Abitur steht. Einzige Ausnahme wäre, wenn die Zeitersparnis pro Tag zwei Stunden oder mehr betragen würde. Weil der Berufsschüler im Schnitt jedoch nur eine Stunde und 51 Minuten pro Tag eingespart hat, bekommt er nur die Fahrtkosten bis zum nächsten Bahnhof erstattet.


Bis zu 8000 Euro Rückerstattung hatte sich der inzwischen 21-Jährige erhofft. Daraus wird jetzt nichts mehr. Doch der Prozess zeigte viel mehr. Er gab Einblick in die Arbeitsmechanismen eines Systems, das manchmal keine Nachsicht kennen darf.


Was war passiert? Ein Berufsschüler musste ab Herbst 2015 für etwa 32 Schulwochen von seinem Heimatort Kösching im Landkreis Eichstätt in die Berufsschule nach Fürstenfeldbruck fahren. Weil er für den Zug, der um 6.15 Uhr in Ingolstadt starten würde, um 5.55 Uhr aus dem Haus müsste, entschied er sich mit dem Auto nach Fürstenfeldbruck zu fahren. Dann könnte er gegen sieben Uhr starten und würde somit eine Stunde Fahrtzeit jeweils morgens und nachmittags sparen. Die Schulwegkosten würde ihm der Landkreis Eichstätt wieder erstatten. Das tat der Landkreis aber nicht.


Die Begründung: Solange ein Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zwei Stunden länger dauere, müsse der Schüler diese auch nutzen. Tut er das nicht, habe er keinen Anspruch darauf, sich die Kosten für die Autofahrt erstatten zu lassen. Wie aber stellt man fest, wie lange ein Weg vor drei Jahren gedauert hat? Gar nicht. Es zählen die Zeiten, in denen die zuständigen Beamten den Fall bearbeiten. In diesem Fall wurde also nicht die Fahrtzeit berechnet, die der Berufsschüler früh morgens, sondern die um halb elf gebraucht hätte. Gleichzeitig wurden aber die tatsächlichen Zugzeiten für die Berechnung verwendet. Zeitsparend, sagte der Landkreis. Unfair, sagten die Kläger.


Weil jeder von den gleichen Bahnzeiten ausgehen konnte, war die Fahrtzeit mit dem Auto entscheidend für den Prozess. 1,15 Stunden habe der Berufsschüler mit dem Auto gebraucht, sagten die Vertreter des Landkreises. Ausgerechnet hätten sie das über das Verkehrsportal bayerninfo.de. Die Kläger wiederum hatten mit Google Maps gerechnet und 1,06 Stunden herausbekommen. Neun Minuten. "Ich wundere mich, dass die Zeiten so weit auseinander sind", sagte die Anwältin des Berufsschülers, Traute Ehlerding. Bayerninfo wäre Standard, also zulässig, meinte die vorsitzende Richterin. Irgendwann fragte Ehlerding konsterniert: "An der zwei Stunden-Regel rütteln Sie auch nicht dran?" Immerhin könne man in dieser Zeit lernen. "Auch Wartezeiten könne man nutzen, um zu lernen", widersprach die Richterin.


Warum also will eine Behörde nicht nachgeben? Das hängt damit zusammen, dass die Erstattung von Fahrtkosten ein Massenverfahren ist. Wenn Einzelfälle geprüft werden müssten, würde das die Verwaltungskosten in die Höhe treiben. Das ist wiederum nicht vereinbar mit den Ländervorgaben, die Beförderung so wirtschaftlich wie möglich zu gestalten. Es ist also eher das Gegenteil der Fall, so die Richterin: "Weil es keinen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der Schulwegkosten gibt, sind Einschränkungen immer durchgekommen." Am Ende half deshalb auch alles rechnen, jeder Einspruch und die ganzen nachgereichten Anträge der Kläger nichts. Nicht mal die fiktiven Zugkosten bekam der Berufsschüler erstattet, weil er sie nicht beantragt hatte.

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