Für die Betreiber von Spielhallen in Berlin geht am Montag eine fünfjährige Schonfrist zu Ende. Nun wird sich entscheiden, welche Spielhallen endgültig bestehen bleiben und welche schließen müssen. Schätzungen zufolge wird letztlich höchstens die Hälfte überleben. Von Mara Nolte und Stephanie Teistler
Ausgespielt: Ab Montag gibt es in Berlin mindestens 23 Spielhallen weniger. Am 1. August endet die letzte Schonfrist für Betreiber, so bestimmt es das im März verschärfte Berliner Spielhallengesetz. Jeder, der seine Halle auch noch danach betreiben will, musste bis Juli 2016 einen neuen Antrag dafür stellen. Mindestens 23 Unternehmer - die meisten davon in Marzahn-Hellersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte - haben diese Frist verstreichen lassen und müssen sofort schließen.
Schon seit fünf Jahren versucht der Berliner Senat, die Zahl der Spielhallen in der Stadt zu reduzieren. 2011 verabschiedete das Abgeordnetenhaus das Berliner Spielhallengesetz - das strengste seiner Art in Deutschland. Bisher war das Gesetz von stetigem, wenn auch zurückhaltendem Erfolg gekrönt: Innerhalb von fünf Jahren ist die Zahl der Spielhallen um rund neun Prozent gesunken, von 584 auf 529. Geht es nach dem Willen der Koalition, sollen davon noch einmal weniger als die Hälfte übrig bleiben.
Um das zu erreichen, wird jetzt auf den Abstand der Spielhallen untereinander und zu Oberschulen und Jugendeinrichtungen geschaut. Künftig müssen Spielhallen mindestens 500 Meter voneinander entfernt sein und dürfen nicht näher als 200 Meter an Schulen und Jugendeinrichtungen liegen.
Je nach Schätzung werden dadurch zwischen 50 und 70 Prozent aller Spielhallen schließen müssen. Die Berliner SPD, die das Gesetz damals ins Abgeordnetenhaus eingebracht hatte, geht davon aus, dass weniger als 200 Spielhallen bestehen bleiben.
Spielsucht Sperre für SpielsüchtigeDen Kampf gegen die Spielhallen führt die Berliner Politik vor allem, um das Problem der Spielsucht einzudämmen. In Berlin wird die Zahl der krankhaft spielsüchtigen Menschen auf 27.600 Menschen geschätzt. Das Spielhallengesetz sieht deshalb auch eine landesweite Sperrliste vor. Wer sich auf dieser Liste einträgt, darf bei der Einlasskontrolle nicht mehr durchgelassen werden. Geplant ist diese Sperrliste noch für 2016.
Falls diese Prognose stimmt, wird sich auch das Straßenbild in einigen Bezirken verändern. Zum Beispiel in Mitte, dem Bezirk mit den - bei weitem - meisten Spielhallen. Hier kommen auf eine Spielhalle etwa 2.600 Menschen. Zum Vergleich: In Spandau - auf Platz drei unter den Bezirken - sind es schon knapp 5.000 Einwohner. In Steglitz-Zehlendorf, dem Bezirk mit den wenigsten Spielhallen, kommen auf eine Halle mehr als 30.000 Menschen.
Über Nacht wird sich in den Bezirken allerdings nichts ändern. Im Moment prüfen die Bezirksämter alle eingegangen Anträge der Spielhallenbetreiber für eine neue Erlaubnis. Sind sie vollständig und wird der Betreiber nicht per Haftbefehl gesucht, kommt der Antrag in die nächste Runde. Erst dann werden die Mindestabstände geprüft. Ob die 500 Meter untereinander und 200 Meter zu Oberschulen und Jugendeinrichtungen eingehalten werden, berechnet das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Das passiert frühestens im Oktober. Sollten sich zwei oder mehr Bewerber in die Quere kommen, entscheidet das Los.
Endgültig schließen müssen die Verlierer des neuen Spielhallengesetzes nach einer Frist von einem halben Jahr. Auf den Straßen Berlins werden all die blinkenden Schilder also wohl erst im kommenden Sommer erlöschen.