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Rätselhaftes Bargeld in Luxus-Limousine - Fahrer übt sich in Unkenntnis

23.000 Euro in Rücksitz-Armlehne

Auf die Rast-Anlage ´Dannstadt-Ost´ Schifferstadt - 18 Kilometer südlich von Mannheim entfernt - näherte sich dort postierten Zöllnern ein schwarzer Volkswagen der Marke ´Phaeton´ mit Kennzeichen aus der Slowakei.


Da die Slowakei nun einmal nicht gerade zu den reichen Mitgliedsstaaten innerhalb der Europäischen Union zählt - der Fahrer zudem recht jung ausschaute - stoppten sie den Fahrer, noch bevor dieser seine Weiterreise auf der A61 fortsetzen konnte.


Schnell wurden die Zöllner fündig: Eine Plastiktüte mit 28.500 Euro Bargeld in der Armlehne der Rücksitzbank - nebenbei noch ein wenig Marihuana.


Nein, von dem Geld habe er nichts gewusst. Seine Aufgabe sei es nur gewesen, das Fahrzeug nach Frankreich zu überführen. Allerdings konnte er hierzu keinen Versendungsauftrag seines Auftraggebers vorlegen.


Nun muss sich der 29-jährige gebürtige Tscheche nicht nur mit einem Strafverfahren wegen der illegalen Einfuhr von Rauschgift, sondern auch wegen Nichtanmeldung des Geldbetrages mit einem Bußgeldverfahren auseinandersetzen.


Für die Zöllner zumindest ging das Ganze nicht mit rechten Dingen zu - Bargeld und Marihuana wurden beschlagnahmt.


Hintergrund.


Die Freigrenze für eine Einfuhr von Bargeld nach Deutschland - oder auch Weitertransport in ein anderes Land - liegt immerhin bei 10.000 Euro. Geldbeträge über 10.000 Euro sind daher vor Einreise nach Deutschland bei Zollbehörden anzuzeigen.

Markus Otto, Sprecher des Hauptzollamts Karlsruhe: „Verstöße hiergegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von immerhin bis zu einer Million Euro geahndet werden können."


Ein DNA-Vergleich des jungen Mannes mit Spuren auf den Geldbündeln könnte im Rahmen einer kriminaltechnischen Untersuchung die Frage klären, ob er mit dem Bargeld in Berührung gekommen war. Dies würde zumindest dann dessen Kenntnis hiervon bestätigen.


Andererseits muss nun auch der bisherige Eigentümer des ´Phaeton ´ in der Slowakei nachweisen, woher er diesen Geldbetrag hat. Kann er dies nicht, so wird er das Geld „abschreiben" müssen.

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