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Organspende im Ausland: Wer spendet wie?

Organspende wird weltweit unterschiedlich geregelt. Quelle: dpa

In Deutschland ist die Organspendenbereitschaft seit Jahren gravierend niedrig. Kritiker machen dafür auch die Gesetze verantwortlich. Wie sieht es in anderen Ländern aus?



Wer in Deutschland Organe spenden will, muss das festhalten, wie zum Beispiel auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. In Europa ist das eher untypisch: In vielen Ländern gelten Regeln, die eine Spendenbereitschaft erst einmal voraussetzen - und der nachträglich widersprochen werden kann.

Auch in Deutschland wird aktuell wieder viel über das Thema diskutiert. Anlass ist ein Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn, der die Organspende in Deutschland neu regeln will. Darüber wird am Mittwoch in einer Orientierungsdebatte im Bundestag gesprochen. Im Fokus steht dabei die Widerspruchslösung, die bereits in vielen Ländern gilt.

Die Gesetze zur Organspende im Ausland im Überblick:

Die gängigste Lösung in Europa ist die Widerspruchsregelung: Hat die verstorbene Person einer Spende nicht ausdrücklich widersprochen als sie noch lebte, können Organe zur Transplantation entnommen werden. Wie und wo der Widerspruch formuliert werden kann, ist von Land zu Land unterschiedlich. In Frankreich gibt es beispielsweise ein Widerspruchsregister, in dem man angeben kann, wenn eine Entnahme nicht erwünscht ist.

Die Widerspruchsregelung gilt in Bulgarien, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, der Türkei, Ungarn und Zypern. In den Niederlanden wurde die Einführung im Februar 2018 beschlossen, das Gesetz soll 2020 in Kraft treten.

In manchen Ländern gibt es noch eine zusätzliche Regelung zum Widerspruch. Dort haben Angehörige das Recht, der Organentnahme zu widersprechen, wenn keine Entscheidung des Verstorbenen vorliegt. Die Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen gilt in Belgien, Estland, Finnland, Litauen und Norwegen.

Die (erweiterte) Zustimmungslösung

Bei der Zustimmungslösung ist die Situation genau umgekehrt: Organe und Gewebe können nur dann entnommen werden, wenn die verstorbene Person der Entnahme zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. Wenn diese Zustimmung fehlt, dürfen keine Organe entnommen werden. In der Schweiz beispielsweise können Bürger ihre Entscheidung seit Oktober 2018 in einem nationalen Register festhalten.

Damit hängt die erweiterte Zustimmungslösung zusammen. Hat sich der Verstorbene zu Lebzeiten nicht geäussert und seine Entscheidung nicht dokumentiert, können Familienangehörige einer Entnahme zustimmen oder sie ablehnen. Diese Lösung gilt in Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Litauen, Rumänien und der Schweiz. Auch in den USA gilt diese Regelung.

Zwar ist die Zahl der Organspenden 2018 in Deutschland etwas gestiegen: Es wurden etwa 15 Prozent mehr Organe gespendet als im Vorjahr. Allerdings steht Deutschland im europäischen Vergleich immer noch schlecht da.

Nach Angaben des Internationalen Registers für Organspende und Transplantation gab es 2017 auf eine Million Einwohner 9,7 Organspender. Fast fünf mal so viele Spender gab es im Spitzenreiterland Spanien: 46,9 Spender gab es dort auf eine Million Einwohner. Auf Platz zwei und drei folgen Portugal und Belgien, auf vier und fünf Kroatien und die USA.

Deutschland steht im unteren Drittel mit Ländern wie Kolumbien, Bulgarien und Chile. Schlusslicht sind Japan (0,9), Indien (0,8), Guatemala (0,5), Vereinigte Arabische Emirate (0,3) und Nicaragua (0,2).

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