Ein Nachmittag im November. Mein Handy klingelt einmal. Gedankenverloren nehme ich das Gerät aus der Tasche. Ein verpasster Anruf. Aus Gewohnheit drücke ich auf Rückruf. Dann erst sehe ich mir die Nummer genauer an - sie beginnt auf 00255. Ich lege schnell wieder auf. Eine kurze Recherche im Internet ergibt: 00255 ist die Ländervorwahl für Tansania.
"Also ein Ping-Anruf ist faktisch ein Lock-Anruf. Das heißt, mein Handy klingelt ganz kurz und es soll quasi ein kostenpflichtiger Rückruf produziert werden. Denn diese Ping-Anrufe führen dazu, dass man im Ausland anruft. Also es wird quasi Missbrauch mit internationalen Vorwahlen betrieben", erklärt Stefanie Siegert, Referentin für Recht und Digitales der Verbraucherzentrale Sachsen.
Meist kommen diese Anrufe aus afrikanischen Ländern und ähneln mitunter Ortsvorwahlen in Deutschland. So etwa kann die Ländervorwahl von Tunesien 00216 leicht mit der Vorwahl von Mönchengladbach - 02161 - verwechselt werden. Deshalb die Faustregel: Bei unbekannten Nummern, vor allem mit zwei Nullen davor, sollte man nicht zurückrufen, warnt Stefanie Siegert. Sonst kann es schnell teuer werden.
Siegert: "Also in der Regel bezahlt man eben die Gebühr für's Ausland, in das man anruft, also nach Tschad oder Burundi oder wo auch immer hin, und das können halt schon so Kosten sein pro Minute von mindestens drei Euro. Meistens kommen dort Bandansagen, wenn ich dann dort anrufe, manchmal aber auch Gewinnspielmitteilungen, Erotikdienstleistungen, in jedem Fall wird versucht, den Betroffenen so lange wie möglich in der Leitung zu halten."
Ob man zurückgerufen hat oder nicht: Auf jeden Fall sollte man die verdächtige Nummer bei der Bundesnetzagentur melden. Die stellt auf bundesnetzagentur.de unter den Menüpunkten Telekommunikation und Rufnummernmissbrauch ein übersichtliches Beschwerdeformular bereit. In der ebenfalls dort zu findenden Maßnahmenliste kann man einsehen, welche Nummern bereits mit einem sogenannten Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot belegt wurden. In so einem Fall darf der Betrag vom Telefonanbieter nicht abgerechnet werden. Das Problem: Die Bearbeitung bei der Bundesnetzagentur kann ein bis zwei Monate dauern, die Rechnung hält der Verbraucher aber schon nach wenigen Wochen in der Hand.
Siegert: "Man sollte nicht bezahlen, selbst wenn es auf der Rechnung steht, sollte ich trotzdem erstmal in Widerspruch gehen und diesen Posten erstmal aussparen. Und man sollte dann den unstreitigen Teil aber in jedem Fall überweisen. Denn wenn ich einfach alles nicht bezahle, komme ich halt in Verzug mit meiner Zahlung und das kann wieder extra Kosten auslösen."
Wenn der Betrag bereits abgebucht ist, zum Beispiel weil man ein Handy mit Prepaid-Karte nutzt, kann die Auseinandersetzung mit dem Telefonanbieter zäh werden, so die Verbraucherschützerin.
"Wenn ich bezahlt habe, greift dieses Inkassierungsverbot nicht mehr ein. Dann sollte ich aber trotz dessen innerhalb von acht Wochen dieser Rechnung widersprechen, mich gegebenenfalls beispielsweise auch an eine Verbraucherzentrale wenden, die sich dann wiederum mit dem Mobilfunkanbieter in Verbindung setzt, sodass er das im Endeffekt wieder zurückbekommt."
Damit in Zukunft Verbraucher besser vor der Betrugsmasche Ping-Anrufe geschützt werden, hat die Bundesnetzagentur angeordnet, dass bei 22 besonders oft missbrauchten Ländervorwahlen seit Mitte Januar eine kostenlose Preisansage geschalten werden muss.
"Und wenn mir dann gesagt wird, das kostet drei Euro, dann sollte ich halt ganz schnell auflegen und das Gespräch in keinem Fall führen."
Verbrauchertipp, DLF, 26.1.2018