Martin Kretschmer: Die Richtlinie enthält ein grundlegendes Missverständnis, und das ist diese Lizenzierungspflicht. Es ist klar, dass damit auf Youtube gezielt wird, aber es ist völlig unklar, wie die Lizensierungspflicht in der Praxis für die vielen anderen Plattformen, Anbieter und Nutzungsfälle funktionieren soll. Nehmen wir zwei Beispiele: Auf Twitter wird ein Foto eines politisch unerwünschten Dokuments hochgeladen, das der Rechteinhaber nicht gerne in der Öffentlichkeit sehen will. Oder nehmen Sie eine Plattform, die auf Werbung aus den 1950er Jahren spezialisiert ist. Beides sind charakteristische Internet-Innovationen, die einen kulturellen und gesellschaftlichen Wert haben. Wo sollen die Plattformen die erforderlichen Lizenzierungen für diese Werke herbekommen? An wen soll sich Twitter wenden, um unerwünschte Dokumente zu lizensieren? An wen soll sich eine Plattform wenden, um Werbeinhalte der 1950er Jahre zu klären?
iRights.info: Es soll Ausnahmen geben, etwa für Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, weniger als zehn Millionen Euro Umsatz machen und deren Plattform unter fünf Millionen monatliche Besucher verzeichnet.Martin Kretschmer: Dazu ein weiteres Beispiel: Ein Betreiber startet eine Online-Plattform über Frühformen des Gaming. Nutzer laden Bilder oder Videos hoch, es entsteht ein typischer nutzergenerierter …
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