Werden über eine konkrete Person Unwahrheiten verbreitet, die nicht im Einklang mit der Meinungs- und Pressefreiheit stehen, kann die betroffene Person rechtlich gegen unwahre oder nicht erweislich wahre Tatsachenbehauptungen vorgehen. Prominentes Beispiel: die Behauptung, dass Renate Künast Solidarität mit einem kriminellen Flüchtling zeigt. Gegen diese Behauptung greift insbesondere eine zivilrechtliche Klage. Unterlassungsanspruch, die Löschung und Schadenersatz werden geltend gemacht. Das gilt auch für Personen, die diese Falschnachricht in sozialen Netzwerken mit einem eigenen Kommentar unterstützen oder teilen.
Beleidigung, üble Nachrede und VerleumdungBezeichnet man eine Person zum Beispiel als „Arschloch" oder „Idiot" oder verbreitet bewusst eine unwahre Äußerung, ist der Tatbestand einer Beleidigung erfüllt. Wer gegenüber Dritten über eine namentlich bekannte Person eine ehrverletzende unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, begeht eine üble Nachrede - auch wenn derjenige zum Zeitpunkt der Aussage nicht genau weiß, ob die Behauptung war oder unwahr ist. Weiß derjenige, dass die verbreitete Tatsache falsch ist, liegt eine Verleumdung vor. Hier droht eine mehrjährige Haftstrafe. Betroffene können Strafanzeige erstatten. Zivilrechtlich sind auch hier Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche durchsetzbar.
VolksverhetzungFake News, die bestimmte Bevölkerungsgruppen diffamieren, sind juristisch als Volksverhetzung zu werten. Hier handelt es sich um eine schwere Straftat, die mit mehreren Jahren Haft geahndet wird.
VerschwörungstheorieBehauptungen, die nur schwer oder gar nicht nachvollziehbar sind, sind juristisch nur schwer angreifbar. Versuchen Verschwörungstheorien jedoch, gezielt bestimmte Firmen oder Personen zu schädigen, können die sich wehren, sofern sich das Gegenteil beweisen lässt. Auch hier reicht die aktuelle Gesetzeslage aus, um entsprechende Verstöße zu ahnden.
FalschbehauptungWerden über Unternehmen Falschbehauptungen erhoben, hilft das Wettbewerbsrecht, um Abmahnungen oder eine Unterlassung zu erwirken. Falschbehauptungen zur politischen Stimmungsmache, wie etwa die Bekanntgabe einer zu hohen Asylbewerberzahl, lassen sich zurzeit juristisch nur schwer eindämmen. Politiker fordern hier strengere gesetzliche Anpassungen; sie für die Praxis umzusetzen ist schwierig - häufig lässt sich die Wahrheit nicht ermitteln.
FazitUnterm Strich bietet das deutsche Gesetz genug Handhabe, um gegen Fake News juristisch vorzugehen. Viel häufiger findet sich eher das Problem, dass die bestehende Rechtslage nicht konsequent genug umgesetzt wird. Und auch Verantwortung spielt eine Rolle: Soziale Netzwerke sollten schneller reagieren und Hasskommentare und Falschmeldungen schneller löschen.