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Versammlungsrecht und Revolution, Ostermarsch München

Versammlungsrecht und Revolution, Ostermarsch München

Die Gemächlichkeit der Stadt und der Touristen sind in diesen Tagen aufmerksam-freundlich: Das Versammlungsrecht der Porsche-Vorführenden in der Maximilianstraße wird durch historische Elemente bereichert: Revolution! Das Unvorstellbare zeigt auch der Ostermarsch ...
Sieg für die Versammlungsfreiheit
Max-II-Denkmal München CommuneErstmals Demonstration in der „Bannmeile“ des bayerischen Landtags erfolgreich durchgesetzt

Das Innenministerium und Landtagspräsidentin Stamm haben die gerichtliche Auseinandersetzung um die beantragte Zulassung der historisch-aktuellen Kunst-Aktion „Revolution statt Krieg“ in der „Bannmeile“ des Landtags vollumfänglich verloren.

Gestern zog die Aktion entsprechend der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Münchner Max II-Denkmal durch die Bannmeile zum Landtag.
Während die Landesanwaltschaft Entscheidungen des Landtagspräsidenten über die Zulassung von Versammlungen in feudalistischer Manier als selbstherrlichen, gerichtlich nicht überprüfbaren Akt propagierte, stellte der Verwaltungsgerichtshof genau diese Überprüfbarkeit fest.

Das Ergebnis der Prüfung war die vollständige Verpflichtung des Innenministeriums, unsere Versammlung wie beantragt in der „Bannmeile“ zuzulassen.

Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite www.muenchen.klassenkampf-statt-weltkrieg.de
Kurze Historie:Räte-Promenade
Am 28. März beantragten wir bei dem Innenministerium die Zulassung der Aktion Revolution statt Krieg für den 12. April – den Vortag der Errichtung der zweiten bayerischen Räterepublik.

Mit angemeldet wurden hölzerne Anscheinswaffen für die Darstellung der historischen Räte sowie eine ebenso hölzerne Kanone zur Symbolisierung der Pariser Commune 1871, in deren Tradition sich die Räte sahen und die Veranstalter sehen

Am 6. April lehnte das Innenministerium im Einvernehmen mit der Landtagspräsidentin Barbara Stamm den Antrag ab. Begründet wurde dies – trotz Parlamentsferien - mit einer behaupteten Störung des Parlamentsbetriebs und dass aus den Anscheinswaffen eine reale Bedrohung entstehen könnte.

Revolutionäre vor der Residenz - VersammlungsrechtDagegen haben die Veranstalter am 11. April eine einstweilige Anordnung beantragt, das Innenministerium zu verpflichten, die Aktion zuzulassen. Damit wurde die Bannmeile zum ersten Mal einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt.

Am 12. April vormittags hat das Verwaltungsgericht tatsächlich das Innenministerium zur Zulassung verpflichtet, allerdings mit der Einschränkung, dass die hölzernen Anscheinswaffen nicht verwendet werden dürfen.

Dagegen haben die Veranstalter Beschwerde unmittelbar danach beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt.

Die Landesanwaltschaft hat ihrerseits für den Freistaat Bayern Anschlussbeschwerde eingelegt, in der die gerichtliche Überprüfbarkeit der Entscheidung des Landtagspräsidenten bestritten wird.

„Kraft seiner Stellung als Verfassungsorgan hat der Landtag einen eigenen Beurteilungsspielraum. ob er seine Arbeits- und Funktionsfähigkeit als beeinträchtigt ansieht; dieser Beurteilungsspielraum muss aus Gründen der verfassungsrechtlich garantierten Gewaltenteilung auch von der Judikative respektiert werden.“

Dem gegenüber stellt der Verwaltungsgerichtshof fest:

„Entgegen der Auffassung des Antragsgegners weist Art. 19 BayVersG dem Präsidenten des Bayerischen Landtags bei der Entscheidung über einen Antrag nach Art. 19 Abs, 3 BayVersG keinen nicht überprüfbaren Ermessensspielraum zu.“

Da der Verwaltungsgerichtshof weder eine Störung des Parlamentsbetriebs noch eine Bedrohung durch hölzerne Anscheinswaffen erkennen konnte, hob er antragsgemäß mit unanfechtbaren Beschluss die Einschränkung des Verwaltungsgerichts auf. Gleichzeitig verwarf er die Anschlußbeschwerde, die die Landesanwaltschaft für den Freistaat Bayern erhoben hat.

Alle Entscheidungen sowie Bilder können bei uns angefordert werden.

www.muenchen.klassenkampf-statt-weltkrieg.de
Ostermarsch
Eine ewige Einschränkungs-Reihe durch das Versammlungsrecht in Bayern:

Unter dem folgenden Internetlink kann das Video mit den Beiträgen vom Ostermarsch München 2017 angesehen werden: www.youtube.com/watch?v=sry7OxJNbe8

Redner/innen:ostermarsch-muenchen 2017

Claudia Haydt, Informationsstelle Militarisierung (IMI) Tübingen,

Çetin Oraner, Stadtrat München,

Claus Schreer, no-nukes-germany.de, und andere
Gegen die Kriegspolitik! Für den Frieden!
http://muenchner-friedensbuendnis.de

http://www.no-nukes-germany.de

Die Geschichte des Ostermarsch: Eine Auseinandersetzung mit dem Versammlungsrecht
http://eineweltnetz.org/ostermarsch/

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