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Zur Professur ohne Habilitation

Das System der wissenschaftlichen Karriere in Deutschland ist im Wandel: Neue Qualifikationswege neben der klassischen Habilitation etablieren sich.


Text: Elisabeth Korn


Es ist ein heißer Tag Mitte Juli, die Sonne strahlt in Hamburg und begleitet eine Gruppe junger Leute auf ihrem Weg in die Redaktion von Spiegel Online. Mittendrin: Prof. Dr. Klaus Meier, Professor für Journalistik an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Gleich werden zwei seiner Studierenden eine Präsentation vor der Redaktion halten und die Ergebnisse ihres Studienprojektes vorstellen; es geht um eine wissenschaftliche Studie über die Qualität des multimedialen Erzählens.


Solche Projekte mit Partnern aus der journalistischen Praxis liegen Klaus Meier besonders am Herzen, denn für ihn gehören das Lehren und Forschen zu gleichen Teilen zusammen: „Deshalb ist es für mich enorm wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben und mich zu vernetzen“, sagt er. Erst im letzten Jahr hat Meier den Ars legendi-Preis für exzellente Hochschullehre des Stifterverbands für die Wissenschaft und der Hochschulrektorenkonferenz gewonnen, im Vorjahr einen Preis für seine innovativen Lehrmethoden. 2011 wurde er an die KU Eichstätt-Ingolstadt berufen, davor hatte er den Lehrstuhl für crossmediale Entwicklungen im Journalismus der Technischen Universität Dortmund inne. Eine klassische Habilitation musste er für keine der beiden Stellen vorweisen.


Nach seiner Dissertation war Meier zunächst als Vertretungsprofessor und dann als normal berufener Professor für den neu eingerichteten Studiengang Online-Journalismus an der Fachhochschule Darmstadt tätig. „Es war zwar für eine FH-Professur eher ungewöhnlich, zu gleichen Teilen lehr- und forschungsorientiert zu sein, aber ein neues Themengebiet lässt sich nicht so einfach lehren wie bereits fest etablierte. Und deshalb habe ich weiterhin geforscht und wissenschaftlich publiziert“, sagt er. Das Berufungsverfahren an der TU Dortmund war dann sein Weg zu einer Universitätsprofessur: „Durch Veröffentlichungen und meine Forschungsleistungen im Bereich Online-Journalismus und crossmediale Redaktionsorganisation konnte ich die Berufungskommission davon überzeugen, sogenannte habilitations-adäquate Leistungen vorweisen zu können“, sagt Meier.


Neue Qualifikationswege


Die jeweiligen Einstellungsvoraussetzungen für Universitäts- oder Hochschulprofessoren sind in den einzelnen Hochschulgesetzen festgelegt. Im Bayerischen Hochschulgesetz steht unter Artikel 65: „Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zum Professor oder zur Professorin in einem bestimmten Fachgebiet an Universitäten (Lehrbefähigung). […] Im Habilitationsverfahren werden die Befähigung zu selbstständiger Forschung auf Grund einer Habilitationsschrift oder einer Mehrzahl von Fachpublikationen mit dem einer Habilitationsschrift entsprechenden wissenschaftlichen Gewicht festgestellt.“ Letztere Möglichkeit kam auch  Klaus Meier zugute, der rückblickend seinen Weg zur Professur an einer Universität jedoch  nicht unbedingt als  klassisch bezeichnen würde: „Da war schon auch Glück dabei, dass meine Erfahrungen thematisch immer so gut zu den Stellenprofilen gepasst haben, aber das gehört bei einer wissenschaftlichen Karriere auch dazu.“


Eine Fachhochschule hat andere Einstellungsvoraussetzungen als eine Universität, hier wird in der Regel keine Habilitation verlangt. Laut Hochschulgesetz benötigt ein Fachhochschulprofessor als Einstiegsvoraussetzung das abgeschlossene Hochschulstudium, die pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, welche in der Regel durch eine Promotion belegt wird. „Letzteres kann aber in Ausnahmefällen auch durch andere wissenschaftliche Betätigung nachgewiesen werden“, sagt Dr. Matthias Jaroch vom Deutschen Hochschulverband. Fachhochschulen verlangen zudem mehrere Jahre Berufserfahrung außerhalb des Hochschulbereiches. „In der Praxis findet man häufig nicht habilitierte, selten auch nicht promovierte Fachhochschulprofessoren. Letztlich liegt es an der jeweiligen Hochschule und der dort zu besetzenden Professur, wie genau die Einstellungskriterien gewichtet werden“, erklärt Jaroch weiter.


Forschung und Lehre


An Universitäten sind die Anforderungen, vor allem im Bereich der wissenschaftlichen Qualifikation, höher. Während ein Fachhochschul-Professor primär der Lehre verpflichtet ist, wird an Universitäten Forschung und Lehre gleich gewichtet. Für letztere wurden daher  jahrzehntelang die Habilitation und eine größere Anzahl wissenschaftlicher Leistungen und Publikationen sowie umfangreiche Lehrerfahrung vorausgesetzt. Insbesondere in vielen Bereichen der Geisteswissenschaften ist das auch heute noch so.


2002 sollte die Habilitation im Rahmen der Novelle zum Hochschulrahmengesetz gänzlich abgeschafft und durch Juniorprofessuren ersetzt werden. Die Begründung lautete, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch die klassische Habilitation erst sehr spät die wissenschaftliche Unabhängigkeit erreichen und damit nicht international wettbewerbsfähig sind. „Da ist man schon 30 oder älter, hat mindestens fünf Jahre wissenschaftlich gearbeitet, und soll weitere fünf bis acht Jahre abhängig forschen und einem Professor zuarbeiten“, bestätigt Meier. Dieser Nachteil sollte durch neue Qualifikationswege ersetzt  werden. Die Novelle scheiterte, weil viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie einige Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht Klage einreichten. Dennoch wurde erreicht, dass die Bundesländer das Professorenamt auch für weitere Qualifikationswege öffneten. „Wie sinnvoll das ist, hängt von den einzelnen Modellen und Fachgebieten ab. Zum Teil ist es bereits gelungen, alte Strukturen zu durchbrechen, zum Teil eher nicht – aber das kommt vor allem auf den Inhaber einer Professur und die Kultur in der Fakultät an, wie dort mit dem Nachwuchs umgegangen wird“, sagt Meier weiter.


Das System wandelt sich


Seiner Erfahrung nach hat sich das System Professur dahingehend gewandelt, dass sich diese neuen Qualifikationswege etablieren und es auch weiterhin tun werden. „Der entscheidende Punkt ist aber nicht das Berufungsverfahren selber, da sind viele Kommissionen schon offener geworden, sondern die Qualifikationsphase für Nachwuchswissenschaftler/innen nach der Dissertation: Also wie qualifiziere ich mich anschließend für eine wissenschaftliche Karriere?“ Eine Möglichkeit ist die sogenannte Juniorprofessur, welche herausragenden Promovierten den direkten Einstieg in Forschung und Lehre ermöglichen sollen, sowie die Nachwuchsgruppenleitung oder die kumulative Habilitation (Sammelhabilitation). Auch vergleichbare Qualifikationen, welche im Ausland erbracht wurden, können angerechnet werden.


Professor oder Professorin ist eine Amtsbezeichnung oder der akademische Titel einer Person, die Inhaber einer Professur ist. Sie allein stellt keinen akademischen Grad dar. Die Juniorprofessur ist zunächst auf vier Jahre befristet, kann aber auf bis zu sechs Jahre verlängert werden. Ein möglicher Zusatz bei der Ausschreibung einer Juniorprofessur ist der sogenannte Tenure Track, welcher dem amerikanischen Bildungssystem entlehnt ist. Mit ihm erhält man die Zusage für eine Lebenszeitprofessur, nachdem man eine befristete Bewährungszeit absolviert hat. Mit der Einführung der Juniorprofessur und der Reform der Professorenbesoldung ist die Habilitation nicht mehr die einzige Regelqualifikation für den Beruf des Hochschullehrers. Bis 2005 wurden wissenschaftliche Beamte an deutschen Hochschulen nach der Besoldungsordnung C1 bis C4 (Laufbahn des höheren Dienstes) vergütet, seit 2005 regelt die Besoldungsordnung W1 bis W3 die Amtsbezüge für Hochschullehrer. Die Entlohnung ist in der Regel niedriger als in der früheren Besoldungsordnung C, die Grundgehälter sind dafür altersunabhängig und können bei W2 und W3 um Zulagen erhöht werden, die zu maximal 40 Prozent des Grundgehaltssatzes ruhegehaltfähig sind.


Professoren ohne Zusatzbezeichnung werden seit Einführung der Besoldungsgruppen W in die Besoldungsgruppe W2 und W3 eingestuft. Die Besoldungsgruppe lässt dabei keinen Rückschluss auf den Hochschultyp (Universität, Fachhochschule, Kunst- oder Musikhochschule, Fachakademie) zu. Die Besoldungsgruppe W1 wird für die Juniorprofessur vergeben. Honorarprofessoren sind nebenberufliche Hochschullehrer, die aufgrund ihrer künstlerischen oder wissenschaftlichen Leistungen außerhalb der Hochschule bestellt worden sind. Gastprofessuren werden entweder im Rahmen eines internationalen Austauschs oder an Dritte, die befristet an einer Hochschule beschäftigt sind, vergeben. Vertretungsprofessoren übernehmen zeitlich befristet die Verwaltung einer Professur und dürfen während der Vertretungsdauer den Professorentitel tragen.


Das Berufungsverfahren


Das Berufungsverfahren auf eine Professur unterscheidet sich in drei Merkmalen: Dem jeweiligen Bundesland, den Gepflogenheiten der Universität beziehungsweise der Hochschule und den Anforderungen der Berufungskommission an den Bewerber oder die Bewerberin. Eine Stellenausschreibung muss nach den Landeshochschulgesetzen öffentlich und möglichst international ausgeschrieben werden – eine Ausnahme bilden die Juniorprofessuren mit Tenure Track Option, welche in eine reguläre Professur umgewandelt werden. Das genaue Verfahren, wie und wo eine Stelle ausgeschrieben werden muss, wird in der Berufungsordnung festgelegt. Die Bewerbungsfrist liegt in der Regel bei mindestens vier Wochen. Nach der Ausschreibung wird eine Berufungskommission durch die Fakultät eingesetzt, welche die eingehenden Bewerbungen sichtet und vorsortiert.


Sie organisiert auch Bewerbungsrunden, zu denen sechs bis acht geeignete Bewerber eingeladen werden, einen öffentlichen Vortrag zu halten und sich der Berufungskommission persönlich vorzustellen. Aus den verbliebenen Bewerbern wählt die Kommission drei am besten geeignete Kandidaten aus und setzt sie in gewichteter Reihenfolge auf die Berufungsliste. Wer auf der Liste ganz oben platziert wird, erhält den Ruf und tritt mit der Hochschule in Berufungsverhandlungen. Von der Ausschreibung bis zur Besetzung der Professur muss man mindestens ein halbes Jahr, oft auch bis zu zwei Jahre Zeit einplanen.


Klaus Meier hat drei solche Berufungsverfahren erlebt. Mittlerweile ist er selbst an Berufungsverfahren auch anderer Fachbereiche an der KU Eichstätt-Ingolstadt beteiligt und hat früher Berufungskommissionen an der Hochschule Darmstadt geleitet. „Letztlich kommt es der Berufungskommission auf die Passgenauigkeit auf das Stellenprofil an – wenn ein Bewerber formal keine Habilitation vorzuweisen hat, aber viele Publikationen im richtigen Bereich veröffentlicht hat, ist das unter Umständen ausreichend. Eine kluge Kommission achtet vor allem auf die Inhalte und weniger auf die Formalia“, sagt er.


Fachkultur ist entscheidend


Das bestätigt auch Prof. Dr. André Bleicher, Rektor der Hochschule Biberach. Seiner Aussage nach hat die Habilitation in den Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an einer Universität nach wie vor einen hohen Stellenwert. Er stellt jedoch fest, dass Hochschulen in den Ingenieurwissenschaften oft kompromissbereiter sind: „Es gibt bestimmt eine ganze Reihe Professoren in den Ingenieurwissenschaften, die ohne Habilitation an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) gelandet sind. Das hängt dann eher davon ab ob diese in einem Unternehmen oder Institut erfolgreich an einem größeren Forschungsprojekt mitgearbeitet haben“, sagt er. Klaus Meier erklärt außerdem, dass die Drittmittelorientierung bei Berufungskommissionen eine immer größer werdende Rolle spielt: „Das hängt stark von der Fachkultur ab, inwiefern Drittmittel zur Forschung benötigt werden, das ist vor allem in Natur- und weniger in Geisteswissenschaften der Fall. Aber ein Bewerber, der in seiner Post-Doc-Phase erfolgreiche Drittmittelanträge nachweisen kann, ist definitiv erfolgreicher bei der Berufungskommission.“


Das zweite große Unterscheidungskriterium, neben der Fachkultur, ist das Klassensystem öffentlicher Hochschulen in Deutschland. An Universitäten, besonders sogenannten Elite-Universitäten mit Exzellenz-Initiativen, spielt die Habilitation nach wie vor eine große Rolle. Nachgeordnet sind Hochschulen für angewandte Wissenschaft, dort ist eine Habilitation traditionell von nicht so großer Bedeutung, weil Kompetenzen in der Anwendung im Vordergrund stehen. Eine Promotion ist meist Voraussetzung, Praxiserfahrung kompensiert den Rest. Sogenannte Berufsakademien, welche den Fachhochschulen nachgeordnet werden können, gewichten vor allem nach praktischer Erfahrung und setzen in der Regel keine wissenschaftlichen Abschlussgrade voraus.


An der Hochschule Biberach liegen die Schwerpunkte in den Bereichen Bauwesen, Energie, Biotechnologie und Betriebswirtschaftslehre. „Bei uns gibt es derzeit rund 80 Professuren, darunter sind nur ein oder zwei habilitierte Kollegen und einige, die nicht promoviert haben – letztere vor allem im Fachbereich Architektur, da Promotionen im künstlerischen Bereich nicht die gleiche Relevanz haben wie in anderen Disziplinen“, sagt Bleicher. Dass ein Professor keine Promotion hat, ist jedoch eher unüblich. Als Grund für so eine Personalentscheidung nennt er zum Beispiel einen Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern mit akademischen Graden.


Fachhochschulen auf Professorensuche


Nach Bleichers  Erfahrung  haben Hochschulleitungen immer häufiger Schwierigkeiten, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für eine ausgeschriebene Professorenstelle zu bekommen, da die Verdienstmöglichkeiten in der Industrie weit höher lägen. Ein akuter Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern zeichnet sich laut einer Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung in den Ingenieurswissenschaften ab. Aber auch den Sozialwissenschaften fehlt es den Erhebungen zufolge an geeigneten Kandidatinnen und Kanditaten. Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Studie ergab zudem, dass  Bewerberinnen und Bewerbern häufig Praxiserfahrung vermissen lassen, die für eine FH-Professur wesentlich sind. André Bleicher erwartet mindestens drei Jahre berufliche Erfahrung. „Wir suchen für unsere Hochschule im Idealfall jemanden mit Promotion und Praxiserfahrung – also gleichsam erfolgreich in Wissenschaft und Wirtschaft oder Industrie. Das sind meistens richtig gute Leute, die in der freien Wirtschaft viel Geld verdienen und für die eine Professur durchaus einen finanziellen Rückschritt bedeuten würde“, erklärt der Rektor.


Eine Restmenge, die sich trotzdem dazu bereit erklärt, erfüllt dafür vielleicht nicht auf Anhieb die wissenschaftlichen Voraussetzungen. Wer keine Promotion vorweisen kann, muss von zwei externen Gutachtern bescheinigen lassen, dass seine Leistungen als promotionsadäquat gewertet werden können. „Da kommt man oft in einen Grauzonenbereich, auch ich hatte schon öfter Unterlagen auf dem Schreibtisch wo ich gesagt habe, das ist eigentlich nicht adäquat“, sagt Bleicher. In dem Fall gilt es abzuwägen, ob die Bewerberin oder der Bewerber dennoch geeignet ist oder gegebenenfalls eine Lehrveranstaltung künftig nicht mehr angeboten werden kann, weil qualifiziertes Personal fehlt. Hier können also im Einzelfall auch Professoren ohne Promotion berufen werden.


Künstlerische Professuren


Neben den wissenschaftlichen Professuren an Universitäten oder Fachhochschulen gibt es auch künstlerische Professuren, welche bei einer besonderen Fähigkeit zur künstlerischen Arbeit und weiterer künstlerischen Leistungen berufen werden können. Hier haben Promotion oder Habilitation keine Relevanz, da sich ein Künstler oder Musiker in erster Linie in seiner Fachdisziplin beweisen muss. „In diesem Bereich haben Professoren beispielsweise  dann habilitiert, wenn sie aus dem pädagogischen Bereich kommen“, sagt Dr. Julia Wedel. Sie ist die Geschäftsführerin und Pressesprecherin der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft in Alfter. Hier kann zum Beispiel Bildende Kunst, Schauspiel oder Architektur studiert werden. Es gibt aber auch circa 40 wissenschaftliche Professuren, zum Beispiel im Fachbereich Bildungswissenschaft.


Künstlerische Professuren werden nach dem Kunsthochschulgesetz des jeweiligen Bundeslandes berufen, wissenschaftliche Professuren nach dem Landeshochschulgesetz. „In Nordrhein-Westfalen haben wissenschaftliche Fachbereiche der Kunsthochschulen die Vorgabe, sich bei Berufungsverfahren an die Vorgaben einer Universität und nicht einer Fachhochschule zu halten“, sagt Wedel. „An der Alanus Hochschule ist es wahrscheinlich eine Besonderheit, dass ein Bewerber auf eine Juniorprofessur im wissenschaftlichen Bereich kein junger Durchstarter von der Uni sein muss, er darf zeitweilig auch mal links und rechts geguckt haben und sich dann wieder auf die Wissenschaft konzentrieren“, ergänzt sie. Wedel selbst hat im Fach Psychologie promoviert, praktische Erfahrungen in der Wirtschaft gesammelt und war als Lehrbeauftragte tätig. „Auf die passende Ausschreibung einer Professorenstelle einer Fachhochschule, könnte auch ich mich bewerben.“ Wer vorhat, sich um eine Professur zu bemühen, für den lohnt sich eine Blick auf das  jeweilige Landeshochschulgesetz, das die individuellen Voraussetzungen jedes Bundeslandes regelt.  Einen Überblick bietet die Interseite des Deutschen Hochschulverbands. Hier sind alle Hochschulgesetze aufgelistet und verlinkt:

www.hochschulverband.de/hochschulgesetzsammlung.html


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Infokasten: Wege zur Professur im Überblick

Grundsätzlich muss zwischen drei verschiedenen Professuren unterschieden werden. An einer Universität, vor allem in den Geisteswissenschaften, ist eine Habilitation nach wie vor die Regel. Eine Alternative stellt die sogenannte Juniorprofessur dar, welche die Habilitation im Wesentlichen ersetzt. Für eine wissenschaftliche Professur an einer Fachhochschule wird in der Regel keine Habilitation gefordert, aber der Bewerber sollte promoviert haben und einige Jahre Praxiserfahrung mitbringen. Für eine künstlerische Professur wird keine Promotion oder Habilitation gefordert, sondern Erfahrung und Reputation als Künstler. In jedem Fall muss sich die berufende Hochschule an die jeweiligen Landeshochschulgesetze halten, welche sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können.



Der Artikel erschien erstmals im WILA Arbeitsmarkt (2018).