Verliert eine Mutter ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche, erhält sie keinen Mutterschutz. Theoretisch muss sie direkt nach der Geburt des toten Kindes wieder arbeiten.
Rétablir l'originalCharlotte Schönberger
Freiburg
Émission télévisée
Verliert eine Mutter ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche, erhält sie keinen Mutterschutz. Theoretisch muss sie direkt nach der Geburt des toten Kindes wieder arbeiten.
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