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Kein Schulunterricht in Erstaufnahme: Verstößt Sachsen gegen EU-Recht? | MDR Aktuell

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17.04.19 | Jedes Kind hat das Recht auf Bildung: so steht es in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, zu der sich auch Deutschland bekennt. Und die gilt natürlich auch für Flüchtlingskinder. Doch wenn diese in Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen leben, gibt es für sie bisher keinen Schulunterricht. Dabei schreiben auch EU-Regeln vor, dass das nach spätestens drei Monaten passieren muss. Verstößt Sachsen also gegen geltendes Recht?

von Astrid Wulf, Landeskorrespondentin Sachsen MDR AKTUELL