Photovoltaik für Parkplätze und Garagen
Neu gebaute, offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen (z. B. von Supermärkten oder größeren Einrichtungen) müssen in einigen Bundesländern seit 2022 mit Photovoltaik-Anlagen überdacht werden. Diese Regelung ist in einem Klimaschutzgesetz verankert oder Teil der Landesbauordnung. Die Regel wird allerdings auf Gewerbeflächen beschränkt und gilt nicht für Parkflächen, die im Zusammenhang mit Wohngebäuden entstehen.
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