1 subscription and 0 subscribers
Radio feature

Kommentar zu Kompromiss § 219a

Loading...

Der Paragraf 219a verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Seit die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Internetseite angeblich Werbung für Abtreibung gemacht hat, wird über diesen Paragraphen heiß diskutiert. Die Große Koalition hat sich auf einen Kompromiss geeinigt. Der löst allerdings das Problem nicht und ist ein Hohn für Ärztinnen wie Kristina Hänel.