VPN benutzen und VPN betreiben: Ist das erlaubt?
Gemäß dem Medienrechtsanwalt Christian Solmecke sei die Inanspruchnahme von VPN-Dienstleistungen prinzipiell nichts auszusetzen, solange man die deutsche Gesetzgebung (bspw. das Urheberrechtsgesetz/ UrhG) weiterhin beachtet. Insbesondere dann nicht, wenn der Nutzer sich dadurch Zugriff ins eigene Netz verschafft. Allerdings lassen sich Straftaten begehen, die bei Bekanntwerden ein juristisches Nachspiel mit sich ziehen.
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