Daniel Baumann

Wirtschaftsjournalist, Frankfurt am Main

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Regulierung: Wie Deutschland die CSRD umsetzt

Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf für die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht. Damit werden auch letzte wichtige Fragen geklärt.

Eigentlich ist es fast nur noch Formsache. Doch eben nicht ganz. Dass Deutschland die neue europäische Gesetzgebung für das Nachhaltigkeitsreporting umsetzen muss, das war völlig klar. Beim Wie gab es hingegen noch einen gewissen Spielraum. Jetzt steht fest: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird so gut wie 1:1 aus Brüssel übernommen. Außerdem sollen Doppelungen mit der Lieferkettengesetzgebung vermieden werden.

„Unternehmen sollen künftig zusammen mit ihrem Jahresabschluss detailliert über ihren Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen berichten", kommentierte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Veröffentlichung des Entwurfs für das Umsetzungsgesetz am Freitag. Das erfordert von den Unternehmen nun einen erheblichen Lernprozess, um die CSRD umsetzen zu können. Besonders beschäftigt diese im Moment das Thema der doppelten Wesentlichkeit.


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