Neue Abfallgebührensatzung für 2018 vorgelegt

Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger der Landeshauptstadt
Potsdam hat den Stadtverordneten die Abfallgebührensatzung für das Jahr
2018 zur Beratung und anschließenden Beschlussfassung vorgelegt.
In der vorgelegten neuen Abfallgebührensatzung wurden die
Abfallgebühren für das Jahr 2018 angepasst. Im Ergebnis der
Kalkulation ist eine moderate Steigerung der Abfallgebühren zu
verzeichnen.
Dabei steigt die Grundgebühr für Haushalte von 25,08 Euro auf 27,99
Euro pro Person und Jahr. Die Leistungsgebühr für Restabfall erhöht sich
zwischen 8 und 10% und für Bioabfall sinkt sie um 4 bis 6 % jeweils in
Abhängigkeit der Behältergröße.
Die Gebührensteigerung ist vor allem auf gestiegene Kosten bei dem
Drittbeauftragten, der Stadtentsorgung Potsdam GmbH zurückzuführen.
So ist neben den gesetzlichen Tarifsteigerungen vor allem die stetig
wachsende Stadt zu berücksichtigen. Durch die steigenden Einwohnerzahlen
in der Landeshauptstadt und der damit verbundenen Schaffung von neuem
Wohnraum muss durch den Drittbeauftragten für das Einsammeln der
Abfälle mehr Zeit- und Streckenaufwand aufgebracht werden.
Bei einer wachsenden Stadt steigen aber auch die Abfallmengen, was
wiederum zu insgesamt erhöhten Entsorgungskosten führt.
Derzeit ist die Sammlung und Verwertung der Alttextilien neu
ausgeschrieben. Da sich der Markt gegenüber der vorherigen Ausschreibung
im Jahr 2013 verändert hat, wird hier nunmehr mit geringeren Erlösen
gerechnet. Auch dies wirkt sich erhöhend auf die Abfallgebühren 2018
aus.
Die Leiterin des Bereichs öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger,
Nicole Prestin, bittet die Grundstückseigentümer auch weiterhin eine
Anpassung der Entleerungszyklen nach dem tatsächlichen Bedarf für ihre
Behältergestellungen zu prüfen und vorzunehmen. „Gerade bei kleineren
Haushalten ist nach bisherigen Erfahrungen eine 14-tägliche Entleerung
nicht immer erforderlich“, so die Bereichsleiterin.
Um weiteren Kostensteigerungen teilweise entgegenzuwirken ist es
wichtig, die Getrennterfassung von Restabfall und Wertstoffen, wie z.
B. von Bioabfällen konsequent umzusetzen. Nur durch eine strikte
Getrenntsammlung und die Ausdehnung der Leerungszyklen kann eine
Optimierung der Abfallentsorgung insgesamt gelingen.
Abfallgebührensatzung für 2018
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