Ausweitung der Wohnraumförderung in der Landeshauptstadt Potsdam


Stadtverordnetenversammlung muss Selbstbindungsbeschluss zur
Bestätigung fassen
Die Verwaltung legt der Stadtverordnetenversammlung am 13. September
einen Selbstbindungsbeschluss zur Ausweitung der Fördergebiete für die
Wohnraumförderprogramme des Landes Brandenburg vor. Die Fördergebiete
werden durch diesen Beschluss als Gebiete für die Förderprogramme des
Landes Brandenburg festgelegt. Gleichzeitig soll der Oberbürgermeister
durch die Stadtverordneten beauftragt werden, eine weitere Ausweitung
der Fördergebiete anzustreben. Das gilt insbesondere für das
Entwicklungsgebiet Krampnitz, um auch dort sozialen Wohnungsbau mit
Landesförderung zu ermöglichen.
Das Land Brandenburg verlangt von den Städten und Gemeinden im Land
Brandenburg Selbstbindungsbeschlüsse zu den Fördergebietskulissen der
Wohnungsbauförderung. Nur in solchen Gebietskulissen ist die Förderung
von Wohnraum nach den Förderprogrammen des Landes Brandenburg möglich.
Die 33 Fördergebiete (Karte) sind das Ergebnis der Abstimmung mit dem
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und dem Landesamt für
Bauen und Verkehr. Es konnte eine deutliche Ausweitung im Vergleich zu
den bisher geltenden Kulissen erreicht werden. Gemessen an der Fläche
wurde die Förderkulisse verdoppelt, von 1.030 Hektar auf 2.084 Hektar.
Die neuen Förderkulissen umfassen nahezu alle Flächen des
Flächennutzungsplanes südlich des Sacrow-Paretzer Kanals, auf denen
Wohnungsbau möglich ist. So wurden Bereiche in Golm, Eiche, Bornstedt,
am Griebnitzsee, in der Medienstadt Babelsberg, in der Jägervorstadt, in
der Nauener Vorstadt, am Kirchsteigfeld, in Potsdam West und in der
Templiner Vorstadt in die Fördergebietskulisse aufgenommen. Auch
bestehende Gebiete, wie z. B. Babelsberg Nord und Süd, Drewitz,
Schlaatz und Waldstadt wurden räumlich erweitert.
Die Landeshauptstadt strebt in Abstimmungen mit dem Ministerium für
Infrastruktur und Landesplanung und dem Landesamt für Bauen und Verkehr
eine weitere Ausweitung der Fördergebiete an, möglichst auf die gesamte
Stadt. Mindestens sollten aber zukünftige Bauflächen des
Flächennutzungsplanes und das Entwicklungsgebiet Krampnitz in die
Förderkulissen aufgenommen werden, um auch dort sozialen Wohnungsbau
mit Landesförderung zu ermöglichen. Für den Entwicklungsbereich
Krampnitz werden Mietpreis- und Belegungsbindungen für 20% der
zukünftigen Wohnfläche angestrebt. Um dieses Ziel zu erreichen, ist
die Aufnahme des Gebietes in die Förderkulissen nötig.
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