Die Zukunft der Cookie-Verwaltung in Zeiten von Super-Cookies: Cookies oder Krümel?

Sie werden zweifellos bemerkt haben, dass es heutzutage so gut wie unmöglich ist, eine Website zu besuchen, ohne von Warnhinweisen, Bannern, Walls und Pop-ups zu Cookies bombardiert zu werden. Das war nicht immer so. Was hat sich geändert und warum? Wie lassen sich Cookies am besten verwalten? Dazu sollte man sich die Zusammenhänge etwas genauer anschauen.
Mitte 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Sie konzentriert sich zu großen Teilen auf das Recht des Einzelnen auf Privatsphäre und ein sehr genaues Wissen darüber, was mit seinen Daten passiert. Die Verordnung hat neben vielen anderen Prinzipien auch die Praxis der Einwilligung hervorgebracht, entwickelt und verbessert. Von Opt-Ins und wie man in etwas einwilligt bis hin zu dem, was passiert, wenn man seine Zustimmung verweigert.
Wenn wir uns den Begriff der Einwilligung etwas genauer ansehen, erkennen wir, dass er aus mehreren Teilen besteht. In Erwägungsgrund 32 finden wir folgende Definition: »Die Einwilligung sollte durch eine eindeutige bestätigende Handlung erfolgen, mit der freiwillig, für den konkreten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich bekundet wird, dass die betroffene Person mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist, etwa in Form einer schriftlichen Erklärung, die auch elektronisch erfolgen kann, oder einer mündlichen Erklärung.«
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