Tim Farin

Redakteur, freier Journalist, Köln

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Das Kita-Urteil und die Folgen

Vor sechs Monaten entschied der Bundesgerichtshof: Eltern steht Geld zu, wenn es keine Betreuung gibt. Wir fragen nach: Rollt die Klagewelle?

Ein halbes Jahr ist es her, dass Claudia Menschel (36) in einem langen Rechtstreit endlich jubeln durfte. „Das fühlte sich schon wie ein Sieg an", erinnert sich die Architektin aus Leipzig. Damals hatte sie vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht bekommen.

Rückblende: Im Januar 2014 braucht Claudia Menschel einen Kita-Platz für ihren kleinen Sohn Tobias, sie will wieder zurück in ihren Job. Mit der Arbeit geht alles klar, nur mit der Kinderbetreuung nicht. Ein Angebot gibt es erst für März, die Kita ist noch im Bau, ob es wirklich März wird oder noch später, kann der Mutter niemand so genau sagen. Folge: Claudia Menschel konnte erst sechs Wochen später als geplant arbeiten. Das wollte die Architektin nicht auf sich sitzen lassen - und der die BGH-Richter gaben ihr recht.


Die Entscheidung wirkt aber weit über den Fall in Leipzig hinaus: Wenn Städte und Gemeinden Eltern keinen Kita-Platz bereitstellen, kann seit dem wegweisenden Urteil Schadenersatz fällig werden. Dann, wenn Eltern nach ihrer Elternzeit nicht rechtzeitig wieder arbeiten können. Das Urteil sorgte für Schlagzeilen. Die große Frage vor einem halben Jahr lautete: Droht den Verwaltungen nun eine Klagewelle, weil die Städte immer noch nicht genug Kita-Plätze für Kleinkinder geschaffen haben - obwohl ja ein Rechtsanspruch auf Ü1-Betreuung gilt?


Anwalt Klaus Füßer hat für Familie Menschel gestritten, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) in Dresden zunächst gegen sie entschieden hatte. So kam er in regen Austausch mit Experten im ganzen Land. „Ich weiß von Kollegen, dass das Urteil des BGH bundesweit zu Klagen geführt hat - in jeder größeren deutschen Kommune läuft eine Vielzahl solcher Klagen", sagt Füßer.


Belastbare Zahlen jedoch existieren nicht. Im Netz bieten etliche Juristen betroffenen Eltern ihre Beratung an. Ein renommierter Fachjurist habe auf seiner Internetseite tausende Zugriffe registriert. Der Karlsruher Spruch wirkt sich auch in Köln aus, wo der Ausbau der Kindergartenplätze seit Jahren ein heißes Thema ist: Bislang laufen drei Klagen gegen die Stadtverwaltung, sagt Karsten Betz, Abteilungsleiter im Jugendamt. Details darf er nicht nennen.


Man habe das Urteil „zur Kenntnis genommen", sagt er. Über die drei Fälle hinaus habe die Entscheidung nichts verändert. Die Stadt decke die Nachfrage mit 228 eigenen Kitas, mit Kindertagespflege und in Zusammenarbeit mit freien Trägern. Aktuell führt die Verwaltung eine neue Software ein. Sie soll Informationsaustausch ermöglichen und die Anmeldung vereinfachen.


Der Deutsche Städte- und Gemeindebund befürchtet ein halbes Jahr nach dem BGH-Urteil offenbvar auch keine Klagewut: Es sei „ein Einzelfall". Denn der Schadenersatzanspruch hat hohe Hürden. Anwalt Füßer sagt deshalb: „Man sollte das Urteil nicht überbewerten, da immer ein konkretes Verschulden der Behörden nachgewiesen werden muss." Der Nachweis ist aber eine komplizierte juristische Angelegenheit.


Füßer weist auf einen anderen Hebel für Eltern hin, die keinen Betreuungsplatz erhalten haben: Sie könnten Plätze in teureren, nicht-städtischen Kitas finden. Die Städte bezahlen dann monatlich die Differenz - oft mehrere Hundert Euro. Füßer verweist auf zahlreiche erfolgreiche Klagen bei der Rückerstattung dieser Mehrkosten. „Sozialpolitisch ist das natürlich äußerst fragwürdig", sagt der Anwalt. „Für clevere Geschäftsleute aber eine spannende Geschichte." Diese Lösung ist aber eben nur für Eltern machbar, die für die teure Kita in Vorleistung gehen können. Arme Familien haben da keine Chance.


Familie Menschel aus Leipzig will kein Geschäft machen, doch für die sechs verlorenen Wochen Schadenersatz haben, um die konkrete Summe geht es im Juni am OLG Dresden: Gewinnt die Familie, bekäme sie 2.200 Euro - was nicht einmal die Kosten des Rechtsstreits deckt. „Es geht ums Prinzip", sagt Claudia Menschel. Darum, sich gegen eine Verwaltung zu wehren, die nicht reagiere. „Ich bin sehr froh, wenn das Thema im Juni endlich abgeschlossen ist."

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