Thomas von Mengden

Ehem. Social Media Manager, Blog- & Online-Redaktionsteam Host Europe GmbH, Köln

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Artikel

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Ein Gastartikel zum Thema Dispute-Antrag auf PageRank UP

Domainnamen stehen häufig im Mittelpunkt von Markenrechtsklagen.
Der Namensraum ist begrenzt und es gibt eine zunehmende Anzahl von Unternehmen. Die Wahrscheinlichkeit der Überschneidung bei Marken- oder Unternehmensnamen steigt.


Wenn zwei sich streiten…

Oft entsteht ein Rechtsstreit ohne dass im Vorfeld ausreichend recherchiert wurde. So kann es beispielsweise vorkommen, dass ein findiger Mensch auf die zunächst erfolgversprechende Idee kommt, eine Domain zu registrieren und mit eigenen Inhalten zu füllen, obwohl deren Name bereits als Marke existiert. Ein Traffic-Grundrauschen wird erwartet, die Werbebanner sollten alleine der Wahrscheinlichkeitsquote nach schon den einen oder anderen Besucher anlocken und eine hoffentlich ausreichende Summe abwerfen. Evtl. ist ein späterer Verkauf der Domain nicht ausgeschlossen. So könnte der Plan bei der Registrierung der Domain aussehen.

Ein vermeintlicher Markeninhaber fühlt sich seinerseits wiederum im Recht und eröffnet den Rechtsstreit. Die unpassenden Inhalte sollen aus dem Netz verschwinden, die Domain gehöre schließlich alleine durch die Markenanmeldung irgendwie ihm.

Aber: wie ist eigentlich die Rechtslage? Und was ist erlaubt? Was nicht?


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