Thomas Beschorner

Prof.denkt.schreibt, St.Gallen

1 Abo und 0 Abonnenten
Artikel

Volkswagen: Warum wir ein Unternehmensstrafrecht brauchen - Gastbeitrag

In Wolfsburg dürfte man sich auf die Schenkel klopfen. Denn was dem ersten Anschein nach als blauer Brief erscheint, ist der vielzitierte Vogelschiss. Satte 995 Millionen Euro des Strafmaßes sind nämlich Einnahmen durch wirtschaftliche Vorteile geschuldet - Gelder also, die sich Volkswagen irgendwann einmal durch die Abgasmanipulationen unbefugt angeeignet hat. Das eigentliche Bußgeld schlägt mit lediglich fünf Millionen Euro zu Buche, was etwa ein halbes Promille des Unternehmensgewinns im vergangenen Jahr ausmacht.

Stellen wir uns mal kurz vor, der Bußgeldbescheid für Falschparken wäre auf nur 50 Cent taxiert und das Ticket am Parkautomaten kostete zwei Euro pro Stunde. Welches Verhalten würden wir von den Autofahrern vermuten? Genau! Eben dieser Vergleich spiegelt aber die Logik manch handelnder Unternehmen wieder: Strafmaß mal Entdeckungswahrscheinlichkeit im Vergleich zum potenziellen ökonomischen Vorteil. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen sind geradezu ein Anreiz zum Betrug!

Die Farce um das Strafmaß bei rechtlichen Verstößen von Unternehmen ist nicht zufälliger, sondern systemischer Natur. In Deutschland gibt es kein Unternehmensstrafrecht. Vergehen können lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wie Falschparken eben. Das Höchststrafmaß liegt bei zehn Millionen Euro, was also bei Volkswagen nicht einmal ausgeschöpft wurde, weil die zuständige Staatsanwaltschaft vermutlich lediglich von einer fahrlässigen und nicht vorsätzlichen Straftat durch den VW-Konzern ausgeht.

Es gibt seit einigen Jahren immer wieder Diskussionen, ein Unternehmensstrafrecht in Deutschland einzuführen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte schon 2013 einen Gesetzentwurf lanciert, der aber versandet ist. Und auch auf Bundesebene gab es für die vergangene Legislaturperiode ein entsprechendes Vorhaben. Mehr als ein paar Sätze im Koalitionsvertrag waren es dann aber nicht.

Zweistelliger Milliardenbereich wäre möglich statt fünf Millionen

Es liegen verschiedene gute Vorschläge für ein Unternehmensstrafrecht vor, die eine Kopplung des Strafmaßes am Umsatz (Strafe in Höhe von 15 Prozent des Jahresumsatzes) oder am Gewinn (Strafe in Höhe eines gesamten Jahresgewinns) vorsehen. Manche Entwürfe sehen zudem vor, dass Unternehmen bei wiederholten schweren Vergehen gar liquidiert und aus dem Handelsregister gelöscht werden. Dann würde der Laden also dicht gemacht.

Gäbe es ein solches Gesetz heute schon, könnte Volkswagen ( 11,4 Milliarden Gewinn und 230,7 Milliarden Umsatz im Jahr 2017; ein doppelter Rekord!) im Rahmen des Dieselgates mit einer Bußgeldzahlung im zweistelligen Milliardenbereich belangt werden - statt mit fünf Millionen. Das täte dann weh. Und das sollte es auch.

Im aktuellen Koalitionsvertrag ist die Einführung eines Unternehmensstrafrechts erneut notiert. Wird sich diesmal was tun? Gute und reife Konzeptvorschläge für die praktische Umsetzung jedenfalls gibt es längst.

Zum Original