Förderung von Architekturwettbewerben, Einspruchsrecht für Interessensvertretungen, eine strengere
Ausschreibungspficht für geförderte Großbauvorhaben und die längst fällige Novellierung des Vergaberechts und der Raumordnung – das sind ein paar Highlights aus dem Forderungskatalog an die neue
Bundesregierung, den die Ziviltechnikerkammer im Vorjahr erstellt und übermittelt hat. Im folgenden
Gespräch zeigt sich Kammerpräsident Christian Aulinger beim Thema Baukultur skeptisch und hätte sich
mehr konkrete Maßnahmen erwartet.
Im Forderungskatalog der Ziviltechnikerkammer fnden sich in Bezug auf Wettbewerbe wichtige Punkte. Als erster wäre zu nennen: „Maßnahmen zur Förderung von Architekturwettbewerben bei öffentlichen Bauvorhaben“. Gibt es dazu seitens der neuen Regierung schon Statements oder konkrete Zusagen?
Im Regierungsprogramm wurde erfreulicherweise unsere Forderung nach Umsetzung der im Sommer 2017 von der VorgängerRegierung beschlossenen baukulturellen Leitlinien erfüllt.
Heißt das, dass diese dann auch umgesetzt werden?
Es sind weitere Empfehlungen für Maßnahmen, die seitens der Bundesregierung gesetzt werden sollten. Ob der neuen Regierung bewusst ist, was in den baukulturellen Leitlinien drin steht, können wir nicht sagen. Gehen wir einmal davon aus und nehmen an, dass nach besten Kräften versucht wird, diese zu realisieren, dann müsste man in den nächsten Wochen und Monaten sehen, wie sich das abbildet.
Gibt es Gespräche, spezielle Kontakte, die über diese Thematik mit der Politik korrespondieren?
Es gibt den Kontakt zu allen für uns relevanten Kabinetten. Beginnend beim Wirtschaftsministerium über Justizministerium und Bundeskanzleramt beziehungsweise zum Kanzleramtsminister, der Kulturagenden hat. Man baut neue Kontakte mit den neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der neuen Kabinette auf, sucht um Ministertermine an.
Man muss also jedes Mal neue Kontakte knüpfen.
Diese Routine läuft bei jeder Umbesetzung an und setzt von unserer Seite am ersten Tag ein. Wir haben bisher noch keinen Rückfuss, können also noch nichts aus Ankündigungen ableiten. Da ist sicher noch etwas Geduld angebracht, aber auch eine gewisse Skepsis, weil sich zu den Thematiken im Regierungsprogramm wenig Genaues fndet. Ich hätte zu den Fragen zur Baukultur gerne mehr gefunden, vor allem mehr konkrete Maßnahmen. Ein Beispiel, als Maßnahme steht: Neuorganisation der österreichischen Raumordnungskonferenz. Das heißt alles und nichts, kann bloße Neubesetzung bedeuten, aber auch, dass die Raumordnungskonferenz tatsächlich ganz neu aufgesetzt wird. Das allerdings wäre eine Geschichte mit extrem hoher Relevanz für die Baukultur.
Wann wird man erfahren, wie das konkret vonstatten geht?
Das weiß man nicht. Was man aber sagen kann: an relevanten Stellen für baukulturelle Fragen sind jetzt ganz neue Personen am Werk.
Bezüglich der Wettbewerbsordnung – kann man schon einschätzen, was davon als verbindlich angenommen wird?
Die Musterwettbewerbsordnung, wie sie in den baukulturellen Leitlinien steht, ist keine schlechte Sache. Auch bisher musste ja bei jeder Abwicklung eines Wettbewerbs eine Wettbewerbsordnung vorhanden sein. Auch wenn der Auslober sie selbst schreiben kann. Zumeist haben die Auftraggeber der öffentlichen Hand auf die Wettbewerbsordnung zurückgegriffen. Das sehen wir als Kammer als positive Handhabung von Wettbewerbsregulativen. Wenn wir nun den Bund auffordern würden, eine neue Wettbewerbsordnung zu schreiben, würden wir implizieren, dass unsere nicht die beste ist. Sie ist aber ein über Jahrzehnte gewachsenes, immer wieder adaptiertes Regelwerk, das tausendfach erprobt ist und funktioniert. Wenn der Bund für Gelegenheiten, die aus seiner Einschätzung durch die Wettbewerbsordnung der Kammer nicht abgedeckt werden, selbst ein Werk verfasst, gehen wir davon aus, dass dieses in Abstimmung mit uns verfasst wird.
Man hört immer wieder harsche Kritik am Wettbewerbswesen überhaupt: Es verschwende zu viele Ressourcen, intellektuell, zeitlich und fnanziell – weil so viele Kapazitäten für die Einreichung gebunden sind. Wie könnte man diese Elemente in ein besseres Verhältnis bringen?
Dieser Punkt steht und fällt mit den Forderungen, was an Leistungen zu erbringen ist, die der Auslober im Rahmen eines Wettbewerbs erstellt. Seit Jahren haben wir getrommelt und Anleitungen gegeben, um dem überschießenden Ressourcenverbrauch entgegenzutreten. Grundsätzlich sehen wir über die Jahre die Entwicklung, dass immer mehr Leistungen abgefragt werden. Beispielsweise ist es nicht immer sinnvoll, einen Wettbewerb in zwei Stufen abzuwickeln. Trotzdem landet man immer wieder an dem Punkt, dass mehr angefragt wird, als eigentlich im Rahmen der Jury, und zuvor bei der Vorprüfung, überhaut angeschaut werden kann. Es tritt eine Art Buffet-Effekt ein: Man nimmt einfach alles, weil die Teilnehmer ohnehin liefern. Das ist nicht immer vernünftig, aber es passiert. Also bestellen die Auftraggeber mehr, als sie verdauen können. Das Ergebnis ist oft kontraproduktiv.
Woran liegt das?
Wettbewerbe, bei denen zu umfangreiche Leistungen abgefragt werden, sind nicht zwingend im Ergebnis besser, ich würde sogar glauben, sie sind tendenziell schlechter. Die Jury hat ja nur einen bestimmten Zeitrahmen, sie wird überfrachtet mit Daten bis hin zu Energieausweisen, Wandaufbauten, Kostenschätzungen et cetera. Man hat als Jurymitglied weder die Ressourcen noch den Fokus auf die Dinge, auf die es ankommt – und das ist ja immer noch das Architekturprojekt im Ganzen. Diese Entwicklung zu stoppen wäre viel wichtiger, als den Wettbewerb an sich in Frage zu stellen. Er ist nach wie vor ein geeignetes Instrument, um zu guten Projekten zu kommen.
Diese Punkte fießen sicher auch in die Muster-Wettbewerbsordnung ein.
Ja, das wäre das Ziel. Formuliert ist bereits, dass eine Verhältnismäßigkeit bestehen muss zwischen den geforderten Leistungen und den beurteilbaren Mengen an Informationen.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine gewisse Oberfächlichkeit auf Seiten der Einreichung entsteht, wenn so viele Kriterien abgefragt werden. Oder ist es einfach mehr Input?
Wo Sie früher eine Stunde gebraucht haben – für Verfasserbrief, Befugnis, Versicherungsausweis oder Ähnliches – da sitzt heute ein Mitarbeiter eine Woche. Meiner Einschätzung nach hat das keinen Sinn. Im schlechtesten Fall führt es dazu, dass die Beurteilungsfähigkeit eher behindert wird. Es ist ein Irrglaube, dass man weniger Fachleute in der Jury brauchen würde, wenn man mehr Daten abfragt, als könne man sich alles aus irgendwelchen Benchmarks heraussuchen. Die Jury steht und fällt natürlich mit der Qualität ihrer Besetzung.
Gibt es die Tendenz, weniger Fachleute in die Jury zu setzen?
Es gibt sehr gewissenhafte Institutionen und öffentliche Auftraggeber, die darauf achten, dass genügend Fachjuroren bestellt sind. Aber es gibt auch Wettbewerbe, wo aus unserer Sicht Fachjuroren, die nach politischen oder sonstigen Interessen besetzt werden, Überhand haben. Das ist natürlich nichts, das man sich wünscht.
Welche Forderungen wären aus Ihrer Sicht am wichtigsten?
Zum einen das Vergaberecht, das endlich novelliert gehört und bei dem wir schon seit Jahren nachhinken. Im nächsten Schritt sollten auch Inhalte aufgenommen werden, die einen Rechtsschutz erhöhen würden. Das Wichtigste wäre, dass der Bund endlich die Rahmenkompetenz in der Raumordnung bekommt. Dass Österreich während der letzten 50 Jahre wirklich keine vorbildliche Raumordnung hatte, dass der Bund keine Rahmenkompetenz hatte, war schon vor 50 Jahren ein großes Versäumnis und eine Novellierung der Raumordnung ist nach wie vor die zentrale Forderung. Da geht es um essenzielle rechtliche Fragen.
Weil alles in neun Zuständigkeiten aufgeteilt ist?
Ja, weil sich die Kompetenzaufsplitterung unter dem Zwang des föderalistischen Systems nicht ändern ließ, weil die Länder und Gemeinden dies nicht wollten. Aus unserer Sicht war und ist das auch weiterhin kein guter Zustand. Es führt dazu, dass der Flächenverbrauch um ein Vielfaches höher ist, als er sein dürfte, und auch ein Vielfaches des EU-Durchschnitts. Die Folgen sehen wir ja – sie sind vor allem in baukultureller Hinsicht desaströs. Mehr oder weniger gute oder schlechte Architektur – das sind Einzelereignisse. Am Anfang steht die oft falsch betriebene Raumordnung. Sie führt dazu, dass ganz Landstriche aus baukultureller Sicht vernichtet wurden und weiterhin werden. Die Neuordnung der Raumordnung ist eines unserer brennendsten Themen, war es schon vor zehn, 20, 30 Jahren.
Es gibt also bisher nicht die große Idee.
Es müsste Rahmenbedingungen geben, die etwa Zersiedelung verhindern, um Landschaftsressourcen zu schonen und Bauverdichtung zu forcieren.
Gibt es Chancen, dass diese Forderungen Gehör finden?
Wie gesagt, die Neuorganisation der österreichischen Raumordnungskonferenz steht im Regierungsprogramm. Wenn das dazu
führt, dass es hier zu einer Rahmenkompetenz des Bundes kommt,
wäre das eine positive Entwicklung. In anderen Materien kommt es
aber tendenziell zu mehr Verländerung. Man braucht also sehr viel
Optimismus, um zu glauben, dass es in dieser Frage in eine andere
Richtung geht. Aber lassen wir uns überraschen.