1 Abo und 1 Abonnent
Artikel

Einmal online, nie mehr Dein

Widerspruch zwecklos: Posts, die Betreiber von Sozialen Netzwerken auffordern, die Nutzer vor Verwenden ihrer Inhalte um Erlaubnis zu bitten, bringen nichts.

Immer wieder posten Nutzer in Sozialen Netzwerken, dass sie den vertraglichen Richtlinien der Betreiber widersprechen und für die kommerzielle Verwendung ihrer Inhalte eine schriftliche Genehmigung einfordern. Die Wirkung: Null.

Der Mythos, dass diese Aktionen wirklich etwas bewirken könnten, hält sich hartnäckig. Stattdessen ziehen die Posts den Spott anderer Nutzer auf sich.

Dieser Text füllt in regelmäßigen Abständen die Timelines vieler Nutzer auf Facebook: „Ich erkläre hiermit als Reaktion auf die neuen Facebook-Richtlinien: Dass meine Rechte an all meinen persönlichen Daten, Fotos, Texten etc. ausschließlich bei mir liegen. Die kommerzielle Nutzung erfordert meine vorherige schriftliche Genehmigung (...) Mit diesem Post lässt du Facebook wissen, dass das Veröffentlichen, Vervielfältigen, Verbreiten (...) oder auf irgendeine andere Weise Content aus deinem Profil zu verwenden streng verboten ist. (...) Wenn du diese Erklärung nicht mindestens einmal veröffentlichst, wirst du stillschweigend zulassen, dass deine Fotos, sowie die Informationen in deinem Profil verwendet werden dürfen.“

Mit diesem Dementi fordern Nutzer ihre Rechte an den eigenen Inhalten zurück. Doch bei genauem Lesen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) etwa von Facebook und Twitter zeigt sich, dass diese Posts ihre Wirkung komplett verfehlen. So treten Nutzer mit dem Erstellen eines eigenen Accounts ihre kompletten Urheberrechte sämtlicher Einträge an die Betreiber ab. Facebook schreibt dazu in seinen AGB's: "Für Inhalte, die durch Rechte am geistigen Eigentum geschützt sind, wie Fotos und Videos (IP-Inhalte), erteilst du uns ausdrücklich nachfolgende Genehmigung (...): Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest."

Mit anderen Worten: Einmal im Sozialen Netzwerk online gestellt, erlöschen alle Rechte des Nutzers. Facebook kann über die Daten frei und unentgeltlich verfügen, ohne vorher die Zustimmung des Eigentümers einholen zu müssen. Erst mit dem kompletten Löschen des Kontos, ende auch die Lizenz-Freigabe an Facebook, heißt es in den Bedingungen weiter. Die Daten werden jedoch noch eine gewisse Zeit als Sicherheitskopien von dem Unternehmen gespeichert.

Widerspruch durch einen Teller Linsensuppe

Auch bei Twitter unterscheiden sich die Formulierungen nur marginal: Auch bei dieser Plattform gehen Nutzer durch das Hochladen von Bildern oder Daten ebenfalls automatisch eine weltweite, unentgeltliche Lizenz ein. Im Netz spotten inzwischen manche Nutzer über die Posts, die also faktisch nutzlos sind. So posten sie etwa bei Facebook oder Twitter Bilder von einem Teller Linsensuppe, um so den Nutzungsbedingungen zu widersprechen.

Passend zu meinem Tweet von heute Nachmittag. NICHT MIT MIR TWITTER! pic.twitter.com/KjwY21dIVp

— Philipp Steuer (@philippsteuer) 10. Dezember 2015

Eine andere Variante zeigt umformulierte Widerrufe.

Wichtige Erklärung an Twitter. pic.twitter.com/HnN5XvxAXU

— Philipp Steuer (@philippsteuer) 10. Dezember 2015
Zum Original